Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV), das Landtagswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlprüfungsgesetz (LWPrG).
Stadtraumservice Mannheim Käfertaler Straße 248 68167Mannheim Deutschland
Der Stadtraumservice Mannheim stellt sich vor
Aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie hier.
Ein schönes, intaktes und grünes Mannheim. Dafür sorgen rund 1.000 Mitarbeiter*innen des Stadtraumservice Mannheim. Der Eigenbetrieb der Stadt bündelt die Bereiche Planung und Bau, Grünflächen, Straßenbetrieb, Stadtreinigung und Abfallwirtschaft unter einem Dach. Mit dem Blick aufs Ganze und einem hohen Qualitätsanspruch arbeiten wir als Team, zuverlässig und zielgerichtet - ob wir Straßen, Wege oder Plätze planen und neu bauen, sauber und in Schuss halten, den Schnee wegräumen, Bäume pflegen und Blumen pflanzen oder den Müll abholen: Wir sind im Einsatz für unser bestes Mannheim.
Der Biotopverbund ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (§21 BNatSchG) zum gesetzlichen Auftrag geworden und findet im Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg (§22 NatSchG) seine Konkretisierung. Demnach ist ein landesweiter Biotopverbund zu entwickeln und zu erhalten, der der nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- u. Pflanzenarten sowie der Bewahrung, Entwicklung und Wiederherstellung ökologischer Wechselbeziehungen dient.
Wenn Betriebsanlagen für Straßenbahnen neu gebaut oder umgebaut werden sollen (zum Beispiel Gleise und Haltestellen), ist vorab ein Planfeststellungsverfahren nötig – ein gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheidet über die Planfeststellung bei Betriebsanlagen für Straßenbahnen im Stadtgebiet Mannheim.
Bevor der Vorhabensträger, z.B. die RNV, die Planfeststellung beim Regierungspräsidium beantragt, führt die Stadt Mannheim als Anhörungsbehörde ein sogenanntes Scoping-Verfahren durch. Das Scoping-Verfahren ist nach § 15 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgeschrieben. Es dient dazu, festzustellen, welche Umwelt-Auswirkungen das geplante Bauvorhaben hat. Dazu nehmen die betroffenen Umweltbehörden sowie örtliche Naturschutzverbände wie BUND und NABU zu dem geplanten Bauvorhaben Stellung.