Zur Verbesserung des Hebammenwesens in der Kurpfalz lässt Kurfürst Karl Theodor (1724-1799) 1766 ein Entbindungshaus im heutigen Quadrat N 6 einrichten. Ledigen Schwangeren droht eine Gefängnisstrafe, nur im so genannten Accouchement können sie straffrei entbinden, wenn sie bereit sind, ihren Körper für die praktische Ausbildung der weiblichen und männlichen Geburtshelfer zur Verfügung zu stellen.
Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Denkmalschutzgesetz Bad.-Württ.). Ein Objekt (z.B. Bauwerk, Skulptur, Gartenanlage), das unter Denkmalschutz steht, ist demzufolge kraft Gesetzes geschützt. Das Landesamt für Denkmalpflege erfasst die Kulturdenkmale in einer Liste und benachrichtigt die Eigentümer.
Eingriffe in die Bausubstanz oder Veränderungen am Erscheinungsbild sind baurechtlich bzw. denkmalrechtlich genehmigungspflichtig (§ 8 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Bad.-Württ.).
Die Stadt Mannheim als Untere Denkmalschutzbehörde, vertreten durch den FB Baurecht.Bauverwaltung.Denkmalschutz beteiligt im Verfahren das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe, als Fachbehörde und erarbeitet eine gemeinsame Stellungnahme.
Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Denkmalschutzgesetz Bad.-Württ.).
Ein Objekt (z.B. Bauwerk, Skulptur, Gartenanlage), das unter Denkmalschutz steht, ist demzufolge kraft Gesetzes geschützt. Das Landesamt für Denkmalpflege erfasst die Kulturdenkmale in einer Liste und benachrichtigt die Eigentümer.
Bei einem Gebäude, das nach Landesrecht ein Kulturdenkmal ist und der Einkunftserzielung dient, kann der Eigentümer für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten absetzen. Bei selbst genutzten Gebäuden können Aufwendungen an diesem Denkmal 10 Jahre in Höhe von jährlich 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden.
Städte sind Zentren ökonomischer, ökologischer, kultureller und sozialer Prozesse. Sich ständig verändernde Rahmenbedingungen, gesellschaftlicher Wandel und neue Funktionen stellen Städte und Gemeinden immer wieder vor große Herausforderungen, die es durch eine gezielte städtebauliche Entwicklungspolitik zu lösen gilt.
Ein zentrale Rolle spielt dabei die städtebauliche Sanierung, die eng verbunden ist mit der Städtebauförderung durch Bund und Land. Bei den fortwährenden Veränderungsprozesse bleibt es nicht aus, dass einzelne Quartiere mit der gesamtstädtischen Entwicklungen nicht Schritt halten können und sich städtebauliche Missstände abzeichnen oder gar manifestieren. In diesen Fällen ist es erforderlich, die betroffenen Gebiete durch eine gezielte „Stadtreparatur“ zu stabilisieren und der Entwicklung durch aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen neue Impulse zu geben.
Der Landtag ist die Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg. Er setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zuzüglich möglicher Überhangmandate und evtl. Ausgleichsmandate zusammen.