Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gem. § 10 Abs. 3 L-BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mannheim.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Mannheim.
Als Kommune streben wir es an, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“( WCAG 2.1 AA.)
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25. Juli 2017 durchgeführten Bewertung der BIK Beratungsstelle Hamburg. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt, wie z. B. die nachträgliche Untertitelung von Videos.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Gemäß der Vorgaben der BITV 2.0 gibt es Videos in deutscher Gebärdensprache (DGS) und Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und zur Navigation auf der Website:
- Inhalt und Navigation von mannheim.de in Leichter Sprache
- Inhalte von mannheim.de – Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Geodaten und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden
Die verwendeten CAPTCHAs sind teilweise noch nicht barrierefrei
b) Unverhältnismäßige Belastung
Vor allem PDF‐Dokumente außerhalb von Verwaltungsleistungen, Dokumente des Kommunalen Sitzungsdienst (KSD), das Stadtrecht, sowie Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich. Zu Flyern und Broschüren liegen meist zugängliche Informationen auf den entsprechenden Webseiten vor
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von mannheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
Inhalte auf Subdomains von mannheim.de sind teilweise barrierefrei zugänglich
Bürgerinformationssystem: Insbesondere die Dokumente zu den Gremiensitzungen sind überwiegend noch nicht barrierefrei
Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadt Mannheim in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Feedbackmöglichkeit, Kontakt
Im nachfolgenden Abschnitt „Barrieren zum Internetauftritt melden“ können Sie uns über ein Online‐Formular eine Nachricht zum Thema senden. Über dieses Formular können Sie auch die nicht oder nur bedingt barrierefreien Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern. Wir werden zeitnah darauf reagieren.
Oder Sie wenden sich an Frau Frenz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Rahaus E 5, 68159 Mannheim, Tel.: 0621 293-2005, Email: ursula.frenz@mannheim.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung wurde am 20. September 2020 erstellt und zuletzt am 11. Februar 2026 aktualisiert.