Erklärung zur Barriere·freiheit in Leichter Sprache

Diese Erklärung zur Barriere·freiheit gilt für die Web·seite www.mannheim.de.

Barrieren sind Hindernisse: Man kann etwas nicht machen oder benutzen.
Der Grund dafür kann eine Behinderung sein.

Alle Informationen auf der Seite www.mannheim.de  sollen barriere·frei sein.
Das bedeutet: Alle Menschen sollen die Informationen leicht nutzen können.

Es gibt mehrere Gesetze über Barriere·freiheit.
In den Gesetzen steht: Der Staat muss seine Informationen barriere·frei anbieten.
In den Gesetzen stehen auch genaue technische Bestimmungen darüber.

Eine Prüf·stelle hat die Barriere·freiheit von www.mannheim.de bewertet:

  • Eine Übersicht in Leichter Sprache gibt es schon.
  • Ein Video in Gebärden·sprache wird es bald auch geben.
  • Aber: Es gibt auch noch viele Sachen mit Barrieren.

Problem: Auf einer Internet·seite gibt es viele verschiedene Themen und Angebote.
Nicht für alle Hindernisse dabei gibt es schon Lösungen.

Noch nicht oder nur teilweise barriere·freie Sachen:

  • Land·karten und Luft·bilder
  • Viele PDF‐Dokumente sind noch nicht oder nicht ganz barriere·frei.
    PDF-Dokumente sehen auf allen Computern gleich aus.
    PDF ist eine englische Abkürzung für: Übertragbares Dokumenten·format.
    PDF-Dokumente kann man herunterladen:
    ─    Texte
    ─    Bilder
    ─    Blätter zum Ausfüllen (Formulare von einem Amt)
  • Einige andere spezielle Sachen sind auch noch nicht barriere·frei.

Wir von der Stadt Mannheim arbeiten aber weiter an besserer Barriere·freiheit.
Eine bestimmte Sache ist für Sie besonders wichtig?
Sie haben dabei ein Problem mit einem Hindernis?

Dann können Sie uns das mitteilen:
„Barrieren zum Internetauftritt melden“
Wir suchen dann nach einer Lösung: Wie können Sie die Information doch bekommen?

Sie können auch an Frau Frenz schreiben.
Frau Frenz ist die „Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen“ in Mannheim:
Ursula Frenz
Rathaus E 5
68159 Mannheim
Telefon: 0621/293-2005
Email: ursula.frenz@mannheim.de.

Das Durchsetzungs·verfahren

In den Gesetzen über Barriere·freiheit steht auch:
Wir müssen Ihnen bis in 4 Wochen eine Antwort geben.
Wir haben das nicht geschafft?
Dann können Sie das „Durchsetzungs·verfahren“ beginnen.
Das bedeutet: Wir müssen dann schnell eine Antwort geben und eine Lösung finden.

Wenden Sie sich dazu an Frau Frenz oder an Frau Fischer.
Frau Fischer ist die „Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen“:
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-3358
Email: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Internetseite von Frau Fischer:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Die Verbands·klage

Sie können auch einen Verband um Hilfe bitten.
Zum Beispiel einen Verband von Menschen mit Behinderung.
Es kann sein: Der Verband hilft noch vielen anderen Menschen mit einem ähnlichen Problem.
Dann kann der Verband eine „Verbands·klage“ machen.
Das bedeutet: Der Verband kämpft für alle Menschen zusammen vor einem Gericht.

Diese Erklärung wurde am 20. September 2020 geschrieben.