Unterschutzstellung

Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Denkmalschutzgesetz Bad.-Württ.). Ein Objekt (z.B. Bauwerk, Skulptur, Gartenanlage), das unter Denkmalschutz steht, ist demzufolge kraft Gesetzes geschützt. Das Landesamt für Denkmalpflege erfasst die Kulturdenkmale in einer Liste und benachrichtigt die Eigentümer.


In Baden-Württemberg ist es nicht erforderlich, ein Objekt per Verwaltungsakt oder Verordnung unter Schutz zu stellen. Die Denkmaleigenschaft begründet sich allein im Denkmalschutzgesetz. In Mannheim befinden sich derzeit ca. 2800 Bau- und Kunstdenkmale; das sind ca. 2 % des Gesamtbestandes. Seit 1983 ist darüber hinaus der historische Ortskern von Seckenheim als Gesamtanlage nach § 19 DSchG Bad.-Württ. per Verordnung geschützt.