Städtebauliche Sanierung und Städtebauförderung

Städte, egal ob Großstadt in einer Metropole oder kleinere Gemeinde im ländlichen Raum, sind die Zentren ökonomischer, ökologischer, kultureller und sozialer Prozesse. Sich ständig verändernde Rahmenbedingungen, der gesellschaftliche Wandel und neue Funktionen stellen die Städte und Gemeinden dabei immer wieder vor große Herausforderungen, die es durch eine gezielte städtebauliche Entwicklungspolitik zu lösen gilt.

Eine zentrale Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen spielt dabei die städtebauliche Sanierung und damit eng verbunden die Städtebauförderung durch Bund und Land. Denn durch die fortwährenden Veränderungsprozesse bleibt es nicht aus, dass einzelne Quartiere mit diesen Entwicklungen nicht Schritt halten können und sich in der Folge städtebauliche Missstände abzeichnen oder gar manifestieren. In diesen Fällen ist es erforderlich, die betroffenen Gebiete durch eine gezielte „Stadtreparatur“ zu stabilisieren und der Entwicklung durch aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen neue Impulse zu geben.

Ausdruck solcher Fehlentwicklungen sind z.B.

  • schlechter baulicher Zustand von Gebäuden
  • verkehrliche Probleme (fließender und ruhender Verkehr)
  • Vernachlässigung des öffentlichen Raumes (Grünanlagen, Spielplätze)
  • fehlende Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Versorgungslücken durch Rückgang des Einzelhandels
  • fehlgenutzte oder brachgefallene Gewerbe-, Industrie- oder Militärflächen
  • stadtklimatische Probleme

In zunehmendem Maße spielen aber auch nachteilige Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung und die soziale Segregation von Quartieren eine große Rolle. Mannheim als facettenreiche Großstadt in der „Metropolregion Rhein-Neckar“ kennt all diese Herausforderungen. Seit Anfang der 1970er Jahre haben sich die städtebauliche Sanierung und die Städtebauförderung daher als wichtige und flexible Instrumente einer nachhaltigen Stadtentwicklung etabliert. Sie gehören zu den zentralen kommunalpolitischen Aufgaben. Hierzu gehören u.a.

  • Modernisierung des Wohnungsbestandes (v.a. Erhalt preiswerten Wohnraums)
  • Revitalisierung von Brachflächen (Innenentwicklung vor Außenentwicklung)
  • Schaffung von bedarfsgerechten Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Erhalt und die Stärkung der Stadtteilzentren
  • ökologische Maßnahmen (Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen usw.)
  • Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohner durch Gemeinwesenarbeit oder Quartiermanagement zur Sicherung sozialer, altersgemischter, inklusiver und stabiler Bewohnerstrukturen

Ohne entsprechende Förderprogramme und finanzielle Hilfen von Bund und Land sind die Herausforderungen der städtebaulichen Sanierung aber nicht zu realisieren. Mannheim hat seit Anfang der 1970er Jahre rund 250 Mio. € an Fördergeldern erhalten und in rund 75 Sanierungsgebiete bzw. Einzelprojekte investiert. Dabei wurden Mittel aus 18 unterschiedlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen (aktuelle Förderprogramme hier).

Damit ist die Städtebauförderung auch ein wichtiger Motor für die Wirtschaft, da nach entsprechenden Studien 1 € an Städtebaufördermitteln bis zu 8 € an Folgeinvestitionen nach sich ziehen, die auch der lokalen und regionalen Wirtschaft zugutekommen.

Aktuell gibt es in Mannheim acht förmlich festgelegte Sanierungsgebiete: 

Karte Info Förderprog.
Innenstadt Planken Sanierungsgebiet Planken         LZP
Friedrichsfeld Zentrum Sanierungsgebiet Friedrichsfeld         SZP
Schönau-Nordwest Sanierungsgebiet Schönau-Nordwest         SZP
Neckarstadt-West II Sanierungsgebiet Neckarstadt-West II         SZP
Spinelli Barracks Sanierungsgebiet Spinelli Barracks         WEP
Benjamin-Franklin-Village Sanierungsgebiet Benjamin-Franklin-Village         WEP
Neckarplatt/Pfeifferswörth Sanierungsgebiet Neckarplatt/Pfeifferswörth         WEP
Spiegelfabrik Sanierungsgebiet Spiegelfabrik         WEP

In allen vorab genannten Sanierungsgebieten besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich gelten zu machen (§ 7h, 10f, 11a EStG):

  • Bei vermieteten Gebäuden oder Wohnungen können die steuerlich begünstigten Kosten auf zwölf Jahre verteilt zu 100 % abgeschrieben werden (im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils 9%, in den folgenden vier Jahren jeweils 7%).
  • Bei Gebäuden oder Wohnungen, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90% (zehn Jahre zu 9%).

Weiter Information erhalten sie hier.