Planfeststellungsverfahren für den Bau von Straßenbahn-Anlagen

Aktuelle Verfahren nach § 28 PBefG

Wenn Betriebsanlagen für Straßenbahnen neu gebaut oder umgebaut werden sollen (zum Beispiel Gleise und Haltestellen), ist vorab ein Planfeststellungsverfahren nötig – ein gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheidet über die Planfeststellung bei Betriebsanlagen für Straßenbahnen im Stadtgebiet Mannheim.

Bevor der Vorhabensträger, z.B. die RNV, die Planfeststellung beim Regierungspräsidium beantragt, führt die Stadt Mannheim als Anhörungsbehörde  ein sogenanntes Scoping-Verfahren durch. Das Scoping-Verfahren ist nach § 15 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgeschrieben. Es dient dazu, festzustellen, welche Umwelt-Auswirkungen das geplante Bauvorhaben hat. Dazu nehmen die betroffenen Umweltbehörden sowie örtliche Naturschutzverbände wie BUND und NABU zu dem geplanten Bauvorhaben Stellung.

Das Scoping-Verfahren ist nicht öffentlich. Ihm folgt ein öffentliches Anhörungsverfahren, das ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Anhörungsverfahren können sich alle Betroffenen zu Wort melden.

Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe über den Antrag auf Planfeststellung. Wenn das Regierungspräsidium den Plan feststellt, ist das Vorhaben genehmigt.

Informationen zu den aktuellen Scoping-Verfahren und veröffentlichte Unterlagen finden Sie auf den Seiten des RP Karlsruhe.

Aktuelle Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren:

Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Karlsplatz

Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village

Abgeschlossene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren:

Neuordnung und Kapazitätserweiterung der Haltestelle Mannheim Hauptbahnhof