Planfeststellungsverfahren nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Ausbau der Stadtbahn in Benjamin-Franklin-Village

Die Stadt Mannheim gibt als für das Verfahren zuständige Anhörungsbehörde bekannt:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde hat mit Beschluss vom 25.02.2021, Az. 17-3871-MVV/51.2, den Plan für das obige Straßenbahnvorhaben festgestellt.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 25.03.2021 im Amtsblatt.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie einer Ausfertigung des festgestellten Plans liegen in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 26.04.2021 bei der Stadtverwaltung Mannheim, Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Erdgeschoss, Collinistraße 1, 68161 Mannheim während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter ,,Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Planfeststellungsbeschlüsse / Schienen" zugänglich.