Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Karlsplatz

Planfeststellungsverfahren „Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Karlsplatz“ in Mannheim, Stadtteil Rheinau

Auslegung des Plans sowie Unterrichtung über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 27a LVwVfG i.V.m. § 2 PlanSiG

Die Stadt Mannheim gibt als für das Verfahren zuständige Anhörungsbehörde die Auslegung der Planunterlagen zur Durchführung der Planfeststellung mit gleichzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit wie folgt bekannt:

1. Die MV Mannheimer Verkehr GmbH (Vorhabenträgerin), vertreten durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, hat am 02.02.2021 bei dem als Planfeststellungsbehörde zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe die Planfeststellung nach § 28 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. V. m. den §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG BW) für folgendes Vorhaben beantragt.

Gegenstand des Vorhabens ist der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Karlsplatz im Mannheimer Stadtteil Rheinau. Die Haltestelle liegt im Inneren eines Verteilerkreises, in dem sich auch eine Wendeschleife für die Stadtbahn befindet (zum Standort siehe nachstehenden Planauszug).

Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • den barrierefreien Ausbau der bestehenden Haltestelle „Karlsplatz“ als Verknüpfungspunkt zwischen Stadtbahn und Bus
  • die Bahnsteige der durchgehenden Streckengleise sollen mit einer Breite von mindestens 2,50 m, einer Nutzlänge von 55 m und einer Höhe von 30 cm über Schienenoberkante für den höhengleichen Zu- und Ausstieg hergestellt werden. Der stadteinwärtige Bahnsteig verbleibt dabei in seiner jetzigen Lage.
  • die Ausbildung eines barrierefreien Bahnsteigs stadtauswärts mit einer Länge von 55 m und baulich bedingte Umbaumaßnahmen zur Verlegung der Wendeschleife. Dabei wird auch der derzeitige Radius der Wendeschleife von 19 m auf 21 m erweitert.
  • die Ausstattung der Oberflächen der Bahnsteige mit einem taktilen Leitsystem
  • die Anordnung von zwei Haltepositionen für Gelenkbusse an der Hinterkante des stadtauswärtigen Bahnsteigs, um die Umsteigewege zwischen Stadtbahn und Bus auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Barrierefreie Zugänge zur Haltestelle
  • die Einrichtung eines neuen signalgesicherten Überwegs über die Kreisfahrbahn an der Nordostseite der Haltestelle
  • eine Vergrößerung der Verkehrsinseln auf der Südostseite der Kreisfahrbahn, um größere Aufstellflächen an den bestehenden signalisierten Überwegen anbieten zu können
  • die Anpassung der Fahrleitungsanlage an die neue Trassenführung der Wendeschleife
  • Anpassungen an den Fahrbahnflächen für den Individualverkehr infolge des Haltestellenumbaus, insbesondere an den beiden Gleisüberfahrten sowie im Bereich des neuen Überwegs über die Kreisfahrbahn auf der Ostseite der Haltestelle
  • eine Verbesserung der Verknüpfung von Fahrrad und Stadtbahn durch Erweiterung des Angebots für die Fahrradabstellung und eine Optimierung der Zufahrt für Radfahrer

2. Nach den §§ 28 ff. PBefG in Verbindung mit den §§ 72 ff. LVwVfG sowie den §§ 1 ff. des Gesetzes zur Sicherung ordnungsgemäßer Planung - und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) ist für dieses Planfeststellungsverfahren eine Auslegung der Planunterlagen angeordnet.

Nach § 3 Abs.1 PlanSiG erfolgte daher eine Veröffentlichung der Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) vom 15.03.2021 bis 14.04.2021 auf der Internetseite der Stadt Mannheim.

Zusätzlich wurden die Planunterlagen in der Zeit vom 15.03.2021 bis 14.04.2021 bei der Stadtverwaltung Mannheim, Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Erdgeschoss, Collinistraße 1, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a LVwVfG).