Umsezung des Chancengleichheitsgesetzes des Landes Baden-Württemberg
Am 27. Februar 2016 trat das „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG)“ in Kraft und löste damit das bisherige Chancengleichheitsgesetz vom Oktober 2005 ab. Ein Schwerpunkt der Novellierung lag auch in der strukturellen Verankerung der Gleichstellungsbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen und Gemeinden mit einer Einwohnendenzahl ab 50.000 Personen sowie die Stärkung ihrer Rechte (Abschnitte 4 und 6 des ChancenG). Mit dem Gesetz sollte das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt gefördert werden, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen vorangebracht und mehr Frauen der Zugang zu Führungspositionen in der Verwaltung ermöglicht werden. Denn:
- Frauen bilden die Mehrzahl der Beschäftigten,
- Frauen sind bei der Teilzeit deutlich überrepräsentiert,
- Frauen sind sehr viel häufiger beurlaubt oder in Elternzeit und
- Frauen sind auf der obersten Führungsebene stark unterrepräsentiert.