Biotopverbundplanung

Grundlagen und rechtlicher Rahmen

Der Biotopverbund ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (§21 BNatSchG) zum gesetzlichen Auftrag geworden und wird im Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg (§22 NatSchG) konkretisiert. Demnach ist ein landesweiter Biotopverbund schrittweise auf mindestens 15% Offenlands der Landesfläche zu entwickeln und zu erhalten. Er dient der nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- u. Pflanzenarten sowie der Bewahrung, Entwicklung und Wiederherstellung ökologischer Wechselbeziehungen.

In Baden-Württemberg ist der Fachplan Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans die Grundlage für den Aufbau des Biotopverbunds. Für die konkrete Umsetzung erstellen die Gemeinden auf dieser Basis eigene Biotopverbundpläne für ihr jeweiliges Gebiet.

Biotopverbundplanung in Mannheim

Im Mannheimer Stadtgebiet werden die landesweiten Vorgaben durch eine flurstücksgenaue Biotopverbundplanung weiter konkretisiert. Ziel ist die Vernetzung ähnlicher Lebensräume, beispielsweise die Verbindung von Trockenbiotopen durch Kräutersäume oder von Wald- u. Gehölzbiotopen durch Hecken. Dadurch können sich biotoptypische Tier- und Pflanzenarten schrittweise ausbreiten und neue Lebensräume erschließen.

Planungsabschnitte und Umsetzung

Zur besseren Handhabung wurde das Stadtgebiet in drei Planungsabschnitte unterteilt. Begonnen wurde dabei mit dem Stadtgebiet südlich des Neckars, gefolgt vom Nordwesten Mannheims. Als dritter und letzter Projektabschnitt wurden die Planungen zum nordöstlichen Gemarkungsteil zwischen 2022 und 2025 erarbeitet. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass die Verbundlinien in benachbarte Planungsabschnitte sowie in angrenzende Gemeinden fortgeführt werden können.

Bedeutung für Naturschutz und Eingriffsregelung

Obwohl die Biotopverbundplanung eine aktive Planung des Naturschutzes darstellt, besitzt sie zugleich Bedeutung als fachliche Grundlage für geeignete Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Sie trägt dazu bei, dass sich einzelne Maßnahmen wirkungsvoll in eine übergeordnete Gesamtkonzeption einfügen.

 

 

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