Regionalplan

Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) ist Träger der grenzüberschreitenden Regionalplanung und Raumordnung in der Metropolregion Rhein-Neckar. Er stellt den Einheitlichen Regionalplan (ERP) auf, schreibt diesen fort und arbeitet an dessen Umsetzung mit.

Ziel der Regionalplanung in der Metropolregion ist es, die hohe Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten und die Entwicklungschancen der Region weiter zu stärken. Leitziel hierfür ist eine nachhaltige, das heißt ökologisch tragfähige, sozial gerechte und wirtschaftlich effiziente Entwicklung.

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

Der seit Dezember 2014 rechtsverbindliche Einheitliche Regionalplan bildet nicht nur den verbindlichen regionalplanerischen Rahmen, sondern versteht sich zugleich als zentrales Steuerungsinstrument für die Weiterentwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar.

Nach dem Baugesetzbuch sind die Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen (§1, 4 BauGB). Das bedeutet, dass die Ziele des Regionalplans bei der Aufstellung und Fortschreibung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind.

Seit 2014 wurden mehrere Teilfortschreibungen des Einheitlichen Regionalplans durchgeführt.

Der Planungshorizont der Wohnbauflächenbedarfsprognose des Einheitlichen Regionalplan endete im Jahr 2020. Deshalb führte die Verbandsverwaltung von 2021 bis 2023 die erste Änderung des ERP im Plankapitel 1.4 "Wohnbauflächen" durch, um die wohnbauliche Entwicklung auch über 2020 hinaus steuern zu können.

Zur Anpassung an veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, wurde von 2021 bis 2023 außerdem das Plankapitel 1.5 "Gewerbliche Bauflächen" fortgeschrieben.

Zur Fortschreibung beider Plankapitel hat die Stadt Mannheim mehrere vom Gemeinderat beschlossene Stellungnahmen abgegeben (siehe auch Beschlussvorlagen V351/2021 und V223/2023).

Die Verbandsversammlung des Verbands Rhein-Neckar fasste anschließend im Dezember 2023 den Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar für beide Plankapitel und reichte die Unterlagen zur Genehmigung bei der Obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde von Baden-Württemberg ein.

Teilregionalplan Windenergie und Teilplan Freiflächen-Photovoltaik

Aktuell erfolgen die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie sowie die Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik. Die erste Offenlage der beiden Planentwürfe führte der VRRN vom 05. März bis 29. April 2024 durch.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Stadt Mannheim zu beiden Planungen vom Gemeinderat beschlossene Stellungnahmen ab (siehe auch Beschlussvorlage V144/2024). Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen führt der VRRN eine zweite Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik vom 15. Juli bis einschließlich 11. August 2025 durch. Die zweite Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie fand vom 03. Februar bis einschließlich 02. März 2026 statt.

Derzeit bearbeitet der VRRN die eingegangenen Stellungnahmen.

Der Verband strebt an, den Satzungsbeschluss für den Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik in der Verbandsversammlung am 03. Juli 2026 zu fassen. Für den Teilregionalplan Windenergie soll der Satzungsbeschluss  im Laufe des Jahres 2026 erfolgen.