Flächennutzungsplanung

Träger der Flächennutzungsplanung ist der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, ein Zusammenschluss von 18 Städten und Gemeinden im baden-württembergischen Kerngebiet der Metropolregion Rhein-Neckar.

Aktueller Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan besteht aus dem 2006 beschlossenen Planwerk für das gesamte Verbandsgebiet, der 2020 abgeschlossenen Gesamtfortschreibung sowie einer Reihe punktuellen Änderungen.

Im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan ist der derzeitig gültige Stand des FNP einsehbar.

Teilflächennutzungsplan Windenergie

Hierzu gehört die 2012 beschlossene Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans "Windenergie". Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Standortsteuerung von Windenergieanlagen haben sich seitdem geändert. Das Verfahren fzum Teilflächennutzungsplan Windenergie wird daher derzeit nicht fortgeführt. Die Träger der Regionalplanung haben in Baden-Württemberg haben die Steuerung von Windenergiestandorten inzwischen im Rahmen des Teilregionalplans Windenergie übernommen.

Zu Vorhaben mit Bezug zu Windenergie gibt die Immisionsschutzbehörde Mannheim Auskunft.

Hintergrund

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das zentrale Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung einer Kommune (§2 und §5 BauGB). Er stellt die künftige Bodennutzung sowie die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungs- und Planungsziele dar. Dazu gehören beispielsweise Flächen, auf denen künftig Wohnbau- und gewerbliche Bauflächen entstehen können. Die dargestellten Bodennutzungen sind das Ergebnis einer detaillierten Prüfung städtebaulicher und umweltbezogener Kriterien.

Die im FNP dargestellten Bauflächen können durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets rechtsverbindlich festgesetzt werden. Zusammen mit den Bebauungsplänen bildet der Flächennutzungsplan die kommunale Bauleitplanung.

Aufgaben des Nachbarschaftsverbandes

Aufgabe des Nachbarschaftsverbandes ist es, eine zukunftsfähige Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur sicherzustellen und dabei auf einen Interessenausgleich seiner Mitglieder hinzuwirken. Neben der rechtsförmlichen Steuerung durch die Flächennutzungsplanung übernimmt der Verband  auch die Aufgabe, bei interkommunalen und raumbedeutsamen Themen als Impulsgeber und Moderator zu fungieren.