Zentrenkonzept
Das Zentrenkonzept bildet die Grundlage für die räumliche Einzelhandelsentwicklung der Stadt Mannheim.
Funktion und Bedeutung
Es gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen Einzelhandelsansiedlungen möglich sind. Es dient als Leitlinie zur Beurteilung von Standortanfragen, zur Entwicklung von Standortangeboten sowie als Grundlage für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen. Investor*innen, Projektentwickler*innen, Filialist*innen und Marktbetreiber*innen schätzen das Zentrenkonzept als wichtigen Baustein für eigene Planungen und als Beitrag zur Investitionssicherheit.
Fortschreibung und rechtliche Grundlage
Das Zentrenkonzept wurde erstmals im Jahre 2000 aufgestellt. Es wurde inzwischen zweimal fortgeschrieben und zuletzt 2018 vom Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen (siehe auch Beschlussvorlage V016/2018). Anschließend wurde die Vorlage auch als Broschüre veröffentlicht.
Das Zentrenkonzept ist nach BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 11 bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Inhalte und Methodik
Für das Zentrenkonzept erfolgte unter anderem eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsangebotes, eine städtebaulich-funktionale Bestandsaufnahme sowie die Abgrenzung der Einzelhandelszentren, die auch als zentrale Versorgungsbereiche bezeichnet werden. Darüber hinaus wurden die Nahversorgungssituation in den Stadtteilen analysiert und bewertet, die Zentrentypisierung überprüft sowie eine speziell für Mannheim gültigen Sortimentsliste der zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente.
Ziele und Handlungsansätze
Auf dieser Grundlage wurden realistische Perspektiven für die räumliche Einzelhandelsentwicklung in der Innenstadt und die Stadtteilzentren aufgezeigt und Grundsätze, Ziele und Handlungsstrategien für eine geordnete städtebauliche und strukturelle Entwicklung des Einzelhandels formuliert.