Kinderrechte

Mannheim trägt Siegel „Kinderfreundliche Kommune“

Kinderrechte

Mannheim ist „Kinderfreundliche Kommune“

Die Stadt Mannheim trägt ab dem 2. Januar 2023 das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Damit würdigt der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. die Verabschiedung eines Aktionsplans, der die kommunale Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zum Ziel hat. Mit dem Erhalt des Siegels bekennt sich Mannheim dazu, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und stellt sich zugleich einem regelmäßigen Prüfverfahren. Das Siegel vergibt der von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragene Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. Es ist Ausdruck einer Selbstverpflichtung der Stadt zu mehr Kinderfreundlichkeit und Ansporn, die festgesteckten Ziele innerhalb von drei Jahren umzusetzen.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz freute sich, dass die Stadt das Siegel erhält: „Die wesentlichen Herausforderungen bei den Zukunftsthemen, wie Klimaschutz, Bildungsgerechtigkeit und der städte-planerischen Weiterentwicklung betreffen in erster Linie die Zukunftschancen und Lebensbedingungen unserer Kinder. Das Siegel ‚Kinderfreundliche Kommune‘ ist Ausdruck der Selbstverpflichtung unserer Stadt zu mehr Kinderfreundlichkeit und zugleich Ansporn, die von uns gesteckten Ziele innerhalb der kommenden drei Jahre umzusetzen.“

„Unser Ziel ist es, die Belange von Kindern und Jugendlichen noch stärker bei den kommunalen Entscheidungen zu berücksichtigen. Wir haben jedoch auch bereits etablierte Strukturen wie die Stadtteilversammlungen des 68DEINS! Kinder- und Jugendbüros oder das Stimmrecht des Jugendbeirats im Jugendhilfeausschuss. Dies nutzen wir für weitere Verbesserungen, die sich an den aktuellen Lebenssituationen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientieren. Die UN-Kinderrechtskonvention wollen wir auf kommunaler Ebene konsequent umsetzen“, betonte Bürgermeister Dirk Grunert.

Anne Lütkes, Vorstandsvorsitzende des Vereins Kinderfreundliche Kommunen, beglückwünschte die Stadt Mannheim und sagte im Namen des Vereins: „Wir freuen uns sehr, dass Mannheim ab heute das Siegel ‚Kinderfreundliche Kommune‘ trägt. Mannheim hat bereits bedeutsame Prozesse für die Stärkung von Kinderrechten auf kommunaler Ebene angestoßen. In den nächsten Jahren wird es nun darum gehen, die vielfältigen Maßnahmen des Aktionsplans mit Leben zu füllen und erfolgreich umzusetzen. Wir begrüßen insbesondere die geplante Einrichtung eines Beteiligungshaushaltes für Kinder und Jugendliche und eines Beteiligungskonzepts für Schulbaumaßnahmen, damit das Recht auf Beteiligung in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, in der Kommune umgesetzt wird. Wir sind gespannt auf die nächsten Jahre und gratulieren Mannheim zum Erhalt des Siegels.“

Die zuständigen Sachverständigen des Vereins Kinderfreundliche Kommunen, Jasmin Gebhard, Sabine Fischer und Rolf Schwarz, sagten: „Kinder und Jugendliche in Mannheim können gespannt sein auf die Umsetzung des Aktionsplans, der eine reiche Vielfalt an Interessen widerspiegelt und nun an unterschiedlichen Stellen in die aktive Umsetzung geht. Viele Maßnahmen des Aktionsplans beziehen junge Menschen direkt ein und stärken ihre Mitbestimmungsrechte. Ein schönes Beispiel ist die geplante Nachnutzung des Geländes der Bundesgartenschau. Das Ziel ist es, Lernräume, Aufenthalts- und Erholungsräume sowie zur Selbstgestaltung und freien Nutzen durch Kinder und Jugendliche verfügbare Flächen zu schaffen, die Jugendliche aktiv mitplanen können. Wir sind gespannt auf die nächsten Jahre und gratulieren Mannheim zum Erhalt des Siegels.“

Das Programm „Kinderfreundliche Kommune“ läuft vier Jahre und kann anschließend verlängert werden. Im ersten Jahr wird durch eine Bestandsaufnahme und durch Beteiligungsverfahren mit Kin-dern und Jugendlichen der Aktionsplan vorbereitet. Nach der Bestätigung des Aktionsplans durch den Gemeinderat prüft der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. den Aktionsplan und vergibt das Siegel für die folgenden drei Jahre.

Seit zehn Jahren begleitet der Verein Kinderfreundliche Kommunen Städte und Gemeinden bei der lokalen Umsetzung der Kinderrechte. Die UN-Kinderrechtskonvention ist seit 30 Jahren von Deutschland ratifiziert. Über 40 Kommunen, die ihre Politik und Verwaltung auf Kinderfreundlichkeit ausrichten wollen, haben sich dem Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ angeschlossen – darunter Hanau, Köln, Potsdam, Regensburg, Stuttgart und Wolfsburg. Das Vorhaben basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative von UNICEF und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (Stand: 02.01.2023)

Beim 3. Kindergipfel am 7. Juli 2023 wurde der Stadt Mannheim offiziell das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen.

Ausführliche Informationen und Fotos von der Siegelübergabe gibt es hier.


Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2023 bis 2025 (barrierefrei)


Die zwölf wichtigsten Kinderrechte

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es schon seit mehr als 30 Jahren. Bis heute ist schon vieles erreicht worden, um Kinder und Jugendliche zu schützen und zu fördern. Leider gilt dies nicht für alle Kinder und Jugendliche auf der Welt. Die Staatengemeinschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Kindern und Jugendlichen positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung zu schaffen. Hier die zwölf wichtigsten Kinderrechte kurz erklärt.

Gleichheit (Artikel 2)

Alle Kinder dieser Welt haben dieselben Rechte – egal wer sie sind und wo sie leben. Kein Kind darf benachteiligt werden.

Gesundheit (Artikel 24)

Alle Kinder haben das Recht auf rechtzeitigen Zugang zu angemessenen Gesundheitsleistungen.

Bildung (Artikel 28)

Alle Kinder haben das Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung. Die Grundschule ist in allen Vertragstaaten pflicht und kostenlos.

Spiel und Freizeit (Artikel 31)

Alle Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung (Artikel 12 und 13)

Alle Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.

Schutz der Privatsphäre und Ehre (Artikel 16)

Alle Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben, ihre Ehre und ihre Würde geachtet werden.

Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz (Artikel 17)

Alle Kinder haben das Recht sich alle Informationen altersgemäß zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.

Schutz im Krieg und auf der Flucht (Artikel 22 und 38)

Alle Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.

Gewaltfreie Erziehung (Artikel 19)

Alle Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.

Schutz vor Ausbeutung (Artikel 32 und 34)

Alle Kinder auf der Welt haben das Recht, vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung (Kinderarbeit und Prostitution) geschützt zu werden.

Elterliche Fürsorge (Artikel 18)

Alle Kinder haben das Recht, von ihren Eltern erzogen und gefördert zu werden. Eltern müssen dafür sorgen, dass es ihren Kindern gut geht und sie ein liebevolles und sicheres Zuhause zu haben.

Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung (Artikel 23)

Alle behinderten Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Weitere Informationen zu den Kinderrechten gibt es hier.

 

 

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