Wir helfen Ihnen in jeder Lebenslage

 

Wir kümmern uns um die sozialen Anliegen rund eines Drittels der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger. Die Leistungen umfassen die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in Arbeit, die Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt steigern und ihnen ein selbstständiges Leben in Mannheim ermöglichen.

Die Schwerpunkte liegen bei der Reduzierung von Arbeitslosigkeit - insbesondere bei jungen Menschen - und der Verbesserung der Hilfen an Menschen mit Behinderung und an Pflegebedürftige.Die soziale Integration und Teilhabe wird gestärkt; Selbsthilfepotenziale werden gefördert. Wir folgen dem Grundsatz, alle Leistungen möglichst gemeindenah und ambulant zu erbringen. Hilfeangebote sind präventiv, individuell und nachhaltig und berücksichtigen die wirtschaftlichen Aspekte in Einzelfall.

Durch das Zusammenwirken von sozialen Hilfeleistungen, ehrenamtlichem Engagement, Arbeits- und Bildungsangeboten und einer professionellen Qualität wollen wir in einem sozialen Mannheim ein Leben in der Gemeinschaft bewahren, das soziale Miteinander gestalten und den Zusammenhalt stärken. Toleranz, Respekt und bürgerfreundliches Handeln stehen dabei im Vordergrund.

Neben den gesetzlichen Hilfen bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

Aktuelle Information:

Keine Abbuchung von Strom- und Gasabschlägen im März und April 2023 durch Energieversorger

Da die Energieversorger die vom Bund vorgegebene Preisbremsen für Gas und Strom noch nicht umgesetzt haben, kann es sein, dass für die Monate März und April 2023 keine Abschläge für Gas und Strom abgebucht wurden.

Sie sollten anhand Ihrer Kontoauszüge prüfen, ob Ihr Energieversorgungsunternehmen (z. B. die MVV Energie AG) im März und April 2023 Abschlagszahlungen für Gas und Strom von Ihrem Konto abgebucht hat.

Sollten keine Abbuchungen erfolgt sein, belassen Sie das Geld für die Abschlagszahlungen für Gas und Strom bitte unbedingt auf Ihren Konto, da Ihr Energieversorger voraussichtlich im Mai 2023 die Abschläge für drei Monate abbuchen wird.

Nicht bezahlte Abschläge können zu einer Sperrung der Strom- bzw. Gaslieferung führen.

Die MVV Energie AG hat auf Ihrer Homepage (www.mvv.de/info) unter der Überschrift »Informationen zu Strom- und Gasabschlägen aus März und April« weitere Information eingestellt.