Hilfe zur Gesundheit

Unter bestimmten Voraussetzungen haben nicht versicherte Personen einen Anspruch auf gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.

Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Personen, für die kein Krankenversicherungsschutz hergestellt werden kann, können im Bedarfsfall Sozialleistungen beantragen.

Diese Leistungen sind möglich:

  • vorbeugende Gesundheitshilfe,
  • bei Krankheit,
  • zur Familienplanung,
  • Schwangerschaft und Mutterschaft und
  • bei Sterilisation.

Alle Leistungen sind abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen und ggf. des Ehegattens oder Lebenspartners.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Wir beraten Sie gerne.