Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wer kann Grundsicherung erhalten?
Personen, die
- das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.
Höhe der Grundsicherungsleistungen:
Der Grundsicherungsanspruch errechnet sich aus
- den für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz
- den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Wir beraten Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wer hat keinen Anspruch?
Personen, die zwar die "Grundvoraussetzungen" erfüllen, aber in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Unterhalt
Das Thema Eltern- bzw. Angehörigenunterhalt finden Sie auf der Seite Unterhalt und Forderungen.
Antragsformulare
Hier finden Sie den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, (Sozialhilfe) sowie den Antrag auf Weiterbewilligung.
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Krankenkassen-Zentrale (KKZ)
Sozialpass der Stadt Mannheim
Merkblatt zum Sozialpass