Teilhabechancengesetz

Das Teilhabechancengesetz bietet langzeitarbeitslosen Menschen eine Beschäftigungsperspektive und trägt somit dazu bei, dass der Bezug von Leistungen nach dem SGB II langfristig beendet wird. Auch die Stadt Mannheim beteiligt sich als Arbeitgeberin am Teilhabechancengesetz und ermöglicht langzeitarbeitslosen Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über eine Förderung nach § 16i SGB II.
Bei der Stadtverwaltung Mannheim können somit im Rahmen des Teilhabechancengesetzes bis zu 70 Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Menschen in unterschiedlichen Dienststellen der Stadt Mannheim geschaffen werden.