Rechtliche Betreuung für Volljährige

Was ist eine Betreuung?

Eine Betreuung ist eine rechtliche Vertretung für volljährige Menschen
§ 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Eine Betreuung kann für Erwachsene notwendig sein, die psychisch krank, körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können; es sei denn, es wurde eine ausreichende Vollmacht erteilt.

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Eine Betreuung kann von jedem schriftlich oder persönlich beim

Amtsgericht
- Betreuungsgericht -
A 2, 1
68159 Mannheim

angeregt werden.

Informationen des Amtgerichts:

Verfahren und Vordruck

Wie helfen wir Ihnen?

Wir sind die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Betreuung neben dem Betreuungsgericht.

  • Wir klären die Möglichkeiten ab, eine Betreuung zu vermeiden.
  • Wir nehmen gegenüber dem Betreuungsgericht Stellung zu der Erforderlichkeit einer Betreuung nach sozialen Kriterien.
  • Wir schlagen dem Gericht einen geeigneten Betreuer vor.
  • Wir führen Betreuer in ihre Aufgaben ein und bilden sie weiter.
  • Wir beraten und unterstützen bestellte Betreuer.
  • Wir beraten und unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit als Vollmachtnehmer.
Wir informieren über Vorsorgemöglichkeiten
  • Vollmacht
  • Betreuungsverfügung
Download:

Vollmacht
Verfahren und Vordruck

Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung, Betreuungsrecht - Ein Erklärvideo in mehreren Sprachen

Das Institut für transkulturelle Betreuung (eingetragener Verein) hat das Verfahren in verschiedenen Sprachen erklärt, um Ihnen einen Einblick in das Betreuungsrecht zu geben: https://itb-ev.de/projekte