Wohngeld
AKTUELLE INFORMATION:
Ab Donnerstag, dem 09.10.2025 befindet sich die Wohngeldbehörde in 68159 Mannheim, D 7, 2a - 4.
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für selbstgenutzten Wohnraum und richtet sich an Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen und Altersrenten oder an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen aus eigenen Mitteln bestreiten können und allein aufgrund der Wohnkosten öffentliche Leistungen beanspruchen müssen. Das Wohngeld steht nicht nur Mieterhaushalten zu, sondern auch Haus- und Wohnungseigentümern, sowie Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen.
Der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen ist bei Haushalten mit einem niedrigen Einkommen verhältnismäßig hoch. Vor diesem Hintergrund und gestiegenen Energiekosten wurde mit der Wohngeldreform 2023 durch die Einführung einer dauerhaften Heizkosten- und eine Klimakomponente bei gleichzeitiger Ausweitung des Berechtigtenkreises mehr Menschen der Zugang zu Wohngeld eröffnet.
Seitdem verzeichnet die Wohngeldbehörde Mannheim ein sehr hohes Antragaufkommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies zu einer längeren Bearbeitungszeit führen kann. Wir bitten Sie insofern von Anfragen zu Ihren Anträgen abzusehen.
- Wenn Sie noch kein Wohngeld erhalten:
Bevor Sie einen Wohngeldantrag stellen, können Sie mit dem Wohngeldrechner auf nachfolgender Seite prüfen, ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/wohngeldrechner-2025_node.html
- Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Sie können Ihren Antrag auf Wohngeld nebenstehend bei "Weitere Informationen" oder unter https://www.mannheim.de/de/service-bieten/soziales/antraege-formulare-hinweise herunterladen, oder die Leistung direkt online beantragen:Erstantrag Mietzuschuss: Wohngeld beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de).
Weiterleistungsantrag Mietzuschuss: elektronischer Weiterleistungsantrag Mietzuschuss
Weiterhin sind Antragsformulare in den Wohngeldstellen in D 7, 2a - 4 und K 1, 7 - 13 sowie in den Mannheimer Bürgerdiensten erhältlich.
Die Wohngeldstelle in D 7, 2a - 4 hat Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 15 bis 17 Uhr geöffnet.
Die Wohngeldanträge und dazu gehörende Unterlagen können während der Öffnungszeiten in der Wohngeldstelle persönlich abgegeben, an wohngeld@mannheim.de gemailt oder postalisch an die Wohngeldstelle gesendet oder in D 7, 2a - 4 und K 1, 7 - 13 in den Briefkasten eingeworfen werden.
- Wie errechnet sich der Anspruch auf Wohngeld:
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von
- der Höhe Ihres Einkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder
- der Höhe der zuschussfähigen Belastung (Eigenheim/Eigentumswohnung) und
- der Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.
Es gelten Höchstgrenzen für das Einkommen und die zuschussfähige Miete bzw. Belastung für selbstgenutztes Eigentum.
- der Höhe Ihres Einkommens,
- Wohngeldrechner:
Wenn Sie wissen möchten, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/wohngeldrechner-2025_node.html
- Fristen:
Wohngeld wird bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht.
- Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld in Mannheim:
- Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist in Mannheim und Sie sind hier polizeilich gemeldet.
- Sie empfangen keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden.
Solche Sozialleistungen können sein: Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinder- und Jugendhilfe.
- Sie haben keinen Anspruch auf BAföG oder BAB oder MobiPro-EU-Leistungen
Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bundesausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder dem Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität (MobiPro-EU-Leistungen). Dem Grunde nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten. Wird eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt kann ein Wohngeldanspruch bestehen.
- Erforderliche Unterlagen:
- Wohngeldantrag (weitere Informationen unter "Formulare")
Bitte reichen Sie nachfolgende Unterlagen in Kopie ein:
- Mietvertrag,
- Untermietvertrag, sofern Sie zur Untermiete wohnen,
- Verdienstbescheinigungen oder Einkommensnachweise der letzten 12 Monate für alle Haushaltsmitglieder, die in Ihrer Wohnung leben,
- Nachweise über Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherungsbescheid mit Berechnungsbogen, Bescheid über Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt),
- Krankengeldbescheid,
- Nachweise über Unterhaltszahlungen,
- Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studenten,
- Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft,
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines nicht EU-Landes:
Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
Für einen Weiterleistungsantrag sind vorzulegen:
- Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
- Verdienstbescheinigung und Wohngeld-Verdienstbescheinigung,
- die letzten 3 Mietquittungen und - sofern sich Ihre Miete geändert hat - das letzte Mietänderungsschreiben.
Hinweis: Damit eine zügige Antragsbearbeitung erfolgen kann, achten Sie bitte darauf Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen.
- Formulare:
Auf https://www.service-bw.de/ finden Sie den Link zur elektronischen (Erst-)Antragsstellung. Den "elektronischen Weiterleistungsantrag Mietzuschuss" finden Sie hier. Als alternative finden Sie die Antragsformulare zum Download nebenstehend rechts unter "Weitere Informationen".
Antragsformulare erhalten Sie auch bei der Wohngeldbehörde in D 7, 2a - 4, in K 1, 7 - 13 oder den Bürgerdiensten.- Vorgehen:
Abgabe der Anträge/Unterlagen:
- vollständig elektronisch
den Erstantrag auf Wohngeld,
den Weiterleistungsantrag Mietzuschuss,
- postalisch,
- in D 7, 2a - 4 oder K 1, 7 - 13 in den Briefkasten,
- per E-Mail: wohngeld@mannheim.de,
- oder während der Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
in D 7, 2a - 4:
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem hohen Kundenaufkommen und längeren Wartezeiten rechnen müssen.
- vollständig elektronisch
- Servicetelefon:
Sie erreichen die Wohngeldbehörde telefonisch wie folgt:
Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
0621 293 - 7839 und 0621 293 - 7847
- Rechtsgrundlagen:
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeld-Plus-Gesetz
- Wohngeldverordnung
- Wohngeldgesetz (WoGG)