Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für selbstgenutzten Wohnraum und richtet sich an Haushalte mit geringem Erwerbseinkommen und Altersrenten oder an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen aus eigenen Mitteln bestreiten können und allein aufgrund der Wohnkosten öffentliche Leistungen beanspruchen müssen. Das Wohngeld steht nicht nur Mieterhaushalten zu, sondern auch Haus- und Wohnungseigentümern, sowie Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen.

 

Informationen zur Wohngeldreform ab 01.01.2023

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben durch die Reform erstmalig oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Die Wohngeldreform verfolgt das Ziel, Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen. Der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen ist bei Haushalten mit einem niedrigen Einkommen verhältnismäßig hoch. Vor diesem Hintergrund und gestiegenen Energiekosten soll durch eine dauerhafte Heizkosten- und eine Klimakomponente bei gleichzeitiger Ausweitung des Berechtigtenkreises erreicht werden, mehr Menschen den Zugang zu Wohngeld zu eröffnen.

Die Wohngeldbehörde Mannheim rechnet mit einer hohen Anzahl an Anträgen auf Wohngeld. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies zu einer längeren Bearbeitungszeit führen kann. Wir bitten Sie insofern von Anfragen zu Ihren Anträgen abzusehen.

Wenn Sie noch kein Wohngeld erhalten:

Mit der Wohngeldreform zum 01.01.2023 sollen mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben. Möglicherweise haben auch Sie ab dem 01.01.2023 einen Anspruch auf Wohngeld. Bevor Sie einen Antrag stellen, können Sie mit dem vorläufigen WohngeldPlus-Rechner auf nachfolgender Seite prüfen, ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

 

Wie kann ich Wohngeld beantragen?


Sie können Ihren Antrag auf Wohngeld nebenstehend bei "Weitere Informationen" oder unter https://www.mannheim.de/de/service-bieten/soziales/antraege-formulare-hinweise herunterladen, oder die Leistung direkt online beantragen: Wohngeld beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de). Weiterhin sind Antragsformulare in den Wohngeldstellen in R1, 12 und K1, 7-13 sowie in den Mannheimer Bürgerdiensten erhältlich.

Die Wohngeldstelle in R 1, 12 hat Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 15 bis 17 Uhr geöffnet.

Die Wohngeldanträge und dazu gehörende Unterlagen können während der Öffnungszeiten in der Wohngeldstelle persönlich abgegeben, an wohngeld@mannheim.de gemailt oder postalisch an die Wohngeldstelle gesendet oder in R 1,12 und K 1, 7-13 in den Briefkasten eingeworfen werden.

Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten:

Sie brauchen keinen neuen Antrag stellen, sofern Ihnen bereits für die Zeit ab dem 01.01.2023 Wohngeld bewilligt wurde. Über die Änderung der Höhe Ihres Wohngeldes erhalten Sie automatisch einen Bescheid.

Heizkostenzuschuss:

Sofern Ihnen innerhalb der Heizperiode vom September 2022 bis Dezember 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld bewilligt wurde, haben Sie Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss. Sie brauchen keinen Antrag auf Gewährung zu stellen. Der Heizkostenzuschuss wird automatisch im März 2023 überwiesen.
Andernfalls steht Ihnen kein Heizkostenzuschuss zu.

Wie errechnet sich der Anspruch auf Wohngeld:

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von

  • der Höhe Ihres Einkommens,
     
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder
     
  • der Höhe der zuschussfähigen Belastung (Eigenheim/Eigentumswohnung) und
     
  • der Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.

Es gelten Höchstgrenzen für das Einkommen und die zuschussfähige Miete bzw. Belastung für selbstgenutztes Eigentum.

Wohngeldrechner:

Wenn Sie wissen möchten, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Fristen:

Wohngeld wird bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingeht.

Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld in Mannheim:
  • Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist in Mannheim und Sie sind hier polizeilich gemeldet.
  • Sie empfangen keine Sozialleistung, bei der die Kosten der Wohnung berücksichtigt werden.
    Solche Sozialleistungen können sein: Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinder- und Jugendhilfe.
     
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG oder BAB oder MobiPro-EU-Leistungen

    Sie haben dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bundesausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder dem Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität (MobiPro-EU-Leistungen). Dem Grunde nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten. Wird eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt kann ein Wohngeldanspruch bestehen.
Erforderliche Unterlagen:
  • Wohngeldantrag (weitere Informationen unter "Formulare")

Bitte reichen Sie nachfolgende Unterlagen in Kopie ein:

  • Mietvertrag,
     
  • Untermietvertrag, sofern Sie zur Untermiete wohnen,
     
  • Verdienstbescheinigungen oder Einkommensnachweise der letzten 12 Monate für alle Haushaltsmitglieder, die in Ihrer Wohnung leben,
     
  • Nachweise über Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherungsbescheid mit Berechnungsbogen, Bescheid über Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt),
     
  • Krankengeldbescheid,
     
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen,
     
  • Fragebogen für Auszubildende/Schüler und Studenten,
     
  • Erklärung zum Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft,
     
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines nicht EU-Landes:
    Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
     

Für einen Weiterleistungsantrag sind vorzulegen:

  • Antragsformular mit den zutreffenden Anlagen,
     
  • Verdienstbescheinigung und Wohngeld-Verdienstbescheinigung,
     
  • die letzten 3 Mietquittungen und - sofern sich Ihre Miete geändert hat - das letzte Mietänderungsschreiben.

Hinweis: Damit eine zügige Antragsbearbeitung erfolgen kann, achten Sie bitte darauf Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen.

Formulare:

Den Link zur elektronischen Antragsstellung auf https://www.service-bw.de/ bzw. alternativ die Antragsformulare zum Download finden Sie rechts unter "Weitere Informationen".

Antragsformulare erhalten Sie auch bei der Wohngeldbehörde in R 1, 12, in K 1, 7-13 oder den Bürgerdiensten.

Vorgehen:

Abgabe der Anträge/Unterlagen:

  • vollständig elektronisch auf service-bw.de,
     
  • postalisch,
     
  • in R 1, 12 oder K 1, 7-13 in den Briefkasten,
     
  • per E-Mail: wohngeld@mannheim.de,
     
  • oder während der Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:

    in R 1, 12:

    Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag:                           15:00 - 17:00 Uhr



    Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem 01.01.2023 mit einem erhöhten Kundenaufkommen und damit längeren Wartezeiten rechnen müssen.
Servicetelefon:

Sie erreichen die Wohngeldbehörde telefonisch wie folgt:

Montag - Freitag:     09:00 - 12:00 Uhr

Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

0621 293 - 7839 und 0621 293 - 7847

Rechtsgrundlagen:
  • Wohngeldgesetz (WoGG)
     
  • Wohngeld-Plus-Gesetz
     
  • Wohngeldverordnung