Beförderungsdienst für Schwerstgehbehinderte

Der Beförderungsdienst der Stadt Mannheim stellt schwerstgehbehinderten Personen, die wegen der Art ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben oder anderen privaten Zwecken Fahrdienstleistungen zur Verfügung. Dazu zählen z. B. Fahrten zu Theater- und Kinobesuchen, Besuchen bei Verwandten oder Bekannten, Einkäufen und vielem mehr im Stadtgebiet von Mannheim und Ludwigshafen. Fahrten zu Arztbesuchen sind allerdings ausgeschlossen.

Die Teilnahme am Beförderungsdienst ist abhängig vom Einkommen und Vermögen nach den Vorschriften des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Gegebenenfalls ist eine Eigenbeteiligung zu leisten.

Je Quartal können bis zu 48 (Einzel-)Fahrten in Anspruch genommen werden.

Antragstellung
Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsbogen, den Sie bei den nebenstehenden Kontaktpersonen anfordern können, legen Sie bitte vor:

  • einen Bescheid des Versorgungsamtes bzw. einen Schwerbehindertenausweis mit Feststellung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gebehinderung)

    ODER
  • einen Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in Pflegegrad 4 oder höher.

Dienstleister
Die Beförderungsleistungen werden derzeit erbracht von

Taxi- und Fahrdienste Böhm
Ansprechperson: Ralph Böhm
Flensburger Ring 22, 68305 Mannheim
Telefon: 0621 73 85 61
mannheim@taxiboehm.com
www.taxiboehm.com


Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die nebenstehend angegebenen Kontaktpersonen.