Forderungen und besondere Leistungen

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    Fachbereich Arbeit und Soziales
    Sachgebietsleitung
    Franziska Kopczynski
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Forderungen

Wenn Sie ein Forderungsschreiben des Fachbereiches Arbeit und Soziales erhalten, sollten Sie umgehend reagieren. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung fristgerecht nach oder – falls Sie dies zu dem Zeitpunkt nicht können – setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Ggf. können wir mit Ihnen zusammen eine angemessene Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung erarbeiten. Sie ersparen sich damit Unannehmlichkeiten und vermeidbare weitere Kosten.
Sollten Sie sich nicht melden und keine Zahlungen leisten, können schnell kostenträchtige Pfändungsmaßnahmen wie zum Beispiel Konten-, Taschen – oder Sachpfändungen (Auto, Wertgegenstände, Immobilien etc.) auf Sie zukommen. Auch Lebensversicherungen und spätere Renten können gepfändet werden. Lohnpfändungen bei Ihrem Arbeitgeber sind ebenfalls möglich.
Letztendlich droht die Abgabe der Vermögensauskunft mit schwerwiegenden Folgen für den Schuldner, wie z. B. Eintrag in das gerichtliche Schuldnerverzeichnis, ggf. Haftbefehl, Verlust der Kreditwürdigkeit.

Informationen zum Unterhalt finden Sie in der entsprechenden Unterseite.
 

Besondere Leistungen (Bestattungskosten und Blindenhilfe)

Unter besonderen Voraussetzungen können Sie bei uns eine Beihilfe zu den Bestattungskosten sowie Leistungen der Blindenhilfe beantragen. Einzelheiten finden Sie in den entsprechenden Unterseiten.

 

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