Der Biotopverbund ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (§21 BNatSchG) zum gesetzlichen Auftrag geworden und findet im Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg (§22 NatSchG) seine Konkretisierung. Demnach ist ein landesweiter Biotopverbund zu entwickeln und zu erhalten, der der nachhaltigen Sicherung heimischer Tier- u. Pflanzenarten sowie der Bewahrung, Entwicklung und Wiederherstellung ökologischer Wechselbeziehungen dient.
Wenn Betriebsanlagen für Straßenbahnen neu gebaut oder umgebaut werden sollen (zum Beispiel Gleise und Haltestellen), ist vorab ein Planfeststellungsverfahren nötig – ein gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheidet über die Planfeststellung bei Betriebsanlagen für Straßenbahnen im Stadtgebiet Mannheim.
Bevor der Vorhabensträger, z.B. die RNV, die Planfeststellung beim Regierungspräsidium beantragt, führt die Stadt Mannheim als Anhörungsbehörde ein sogenanntes Scoping-Verfahren durch. Das Scoping-Verfahren ist nach § 15 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgeschrieben. Es dient dazu, festzustellen, welche Umwelt-Auswirkungen das geplante Bauvorhaben hat. Dazu nehmen die betroffenen Umweltbehörden sowie örtliche Naturschutzverbände wie BUND und NABU zu dem geplanten Bauvorhaben Stellung.
Sicherheit ist sowohl Voraussetzung als auch Ergebnis eines funktionierenden Zusammenlebens in einer Stadt. Dafür arbeiten mehrere städtische Fachbereiche eng mit der Polizei und anderen Organisationen zusammen: