Anwohnerschutzkonzept Bundesgartenschau 2023
Mit dem Beschluss des Gemeinderats vom 30. September 2021 und 03. Februar 2022 kann das Anwohnerschutzkonzept Bundesgartenschau 2023 (ASK BUGA 2023) vor Ort in den betroffenen Stadtteilen umgesetzt werden. Ziel ist es, dass der vorhandene öffentliche Parkraum, wie Sie ihn heute vor Ihrer Haustür auffinden, vor BUGA-Besuchern beziehungsweise Park-Such-Verkehren während dem Veranstaltungszeitraum geschützt wird. Dieser Parkraum soll ausschließlich den Anwohnerinnen und Anwohnern in den Quartieren vorbehalten bleiben. Hierzu werden während der BUGA, sofern nicht heute schon vorhanden, für Sie kostenlose und temporäre Bewohnerparkzonen mit Bewohnerparkausweisen und Parkzonen mit einer Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibe) eingerichtet.
Bitte beachten Sie, dass diese Webseite ständig aktualisiert wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie, regelmäßig auf der Webseite nach Aktualisierungen zu schauen. Unterlagen in Form von Plänen finden Sie am Ende der Webseite.
Die Beantragung von kostenlosen Bewohnerparkausweisen für den Zeitraum der Bundesgartenschau 2023 ist ab sofort digital über das Bürgerportal oder vor Ort in den Bürgerservice-Standorten möglich!
FAQ zum ASK BUGA 2023
- Wann gilt das Anwohnerschutzkonzept?
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Das Konzept gilt nur während des Veranstaltungszeitraums der BUGA: Ab Freitag, den 14. April 2023 - 09:00 Uhr (Eröffnungstag der BUGA) bis Montag, den 09. Oktober 2023 - 09:00 Uhr (letzter Tag der BUGA: Sonntag, der 08. Oktober 2023).
Das Konzept gilt an allen Tagen des Veranstaltungszeitraum nur von 09:00 bis 18:00 Uhr. Damit gilt an allen Tagen zwischen 18:00 und 09:00 Uhr des Folgetages der Zustand, wie Sie ihn heute vor Ihrer Haustür kennen und damit auch freies Parken für alle Verkehrsteilnehmer.
- In welchen Bereich gelten die temporären Bewohnerparkzonen (Anwohnerschutzkonzept) im Zusammenhang mit der BUGA 2023?
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Die Bewohnerparkzonen gelten in Teilen von Feudenheim, Käfertal-Süd und Rott sowie Neuhermsheim und Neuostheim. Eine genaue Abgrenzung und Darstellung können auf den Karten gesehen werden, die am Ende des FAQ hier auf dieser Webseite für den Download bereitstehen.
- Welche Gebühren fallen für den Bewohnerparkausweis in den temporär eingerichteten Bewohnerparkzone an?
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Der Bewohnerparkausweis ist in den für die BUGA eingerichteten Bewohnerparkzonen für den Zeitraum der BUGA kostenfrei.
- Ich wohne bereits in einer aktuell bestehenden Bewohnerparkzone, die sich in unmittelbarer Nähe zum Ausstellungsgelände auf Spinelli (z. B. Die Zone 7.3 in Käfertal-Süd) oder zum Luisenpark (z. B. die Zone 2.4 in der Oststadt) befindet. Erhalte ich auch einen temporären Bewohnerparkausweis oder werden die Kosten für den Zeitraum erstattet?
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Für Bürger*innen, die in einer bestehenden Bewohnerparkzone wohnen, ändert sich nichts. Die bestehenden Bewohnerparkausweise bleiben gültig. Die kostenlosen Bewohnerparkausweise werden nur für die temporär eingerichteten Bewohnerparkzonen ausgegeben, da diese für die BUGA eingerichtet und nach der BUGA wieder entfernt werden. Dementsprechend werden bereits entrichtete Gebühren nicht zurückerstattet.
- Ich wohne in einer temporären Bewohnerparkzone im Zusammenhang mit der BUGA und möchte einen Bewohnerparkausweis beantragen. Kann ich mit diesem Bewohnerparkausweis auch in anderen Bewohnerparkzonen mit meinem Fahrzeug parken?
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Nein. Der Bewohnerparkausweis ist nur in der Bewohnerparkzone gültig, in der die Person wohnt oder gemeldet ist. Das heißt, das Fahrzeug kann nur in der auf dem Bewohnerparkausweis ausgewiesenen Bewohnerparkzone geparkt werden. Das gilt auch, wenn es mehrere Bewohnerparkzonen im selben Stadtteil gibt.
- Was kostet die Einrichtung der temporären Bewohnerparkzonen bzw. das Anwohnerschutzkonzept zur BUGA insgesamt?
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Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf rund 500.000 € für Material- und Sachkosten. Weitere ca. 500.000 € entstehen für die entfallenen Gebühren für die Bewohnerparkausweise, die Umstellung des Fachverfahrens sowie Personalkosten.
- Wer wird über das Anwohnerschutzkonzept im Rahmen der BUGA 2023 durch die Stadtverwaltung angeschrieben und informiert?
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Es werden alle Bürger*innen informiert, die zum Stichtag der Auswertungen aus dem Melderegister (beim ersten Anschreiben 01. Juli 2022, beim zweiten Anschreiben 01. November 2022) in Mannheim gemeldet waren und in einer temporären Bewohnerparkzone wohnhaft sein werden.
- Ist noch eine Bürgerbeteiligung für das Anwohnerschutzkonzept der BUGA 2023 geplant?
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Der Bezirksbeirat ist grundsätzlich das Gremium der örtlichen Politik im Stadtteil, das die Interessen des Stadtteils vertritt. Das Anwohnerschutzkonzept wurde im Vorfeld dem Bezirksbeirat im Juni und Juli 2021 vorgestellt und vorberaten. Der Gemeinderat hat im September 2021 und im Februar 2022 das "Anwohnerschutzkonzept Bundesgartenschau 2023" (ASK BUGA 2023) beschlossen.
Die Beratungsfolge sowie dazugehörigen Beschluss- und Informationsvorlagen können über das Ratsinfosystem eingesehen werden:
- mündlicher Bericht - Juni 2021 - BBR Schwetzingerstadt / Oststadt
- mündlicher Bericht - Juni 2021 - BBR Feudenheim
- mündlicher Bericht - Juli 2021 - BBR Neuostheim / Neuhermsheim
- mündlicher Bericht - Juli 2021 - BBR Käfertal
- V205/2021 - September 2021 - Anwohnerschutzkonzept Bundesgartenschau 2023
- V566/2022 - Februar 2022 - Anwohnerschutzkonzept Bundesgartenschau 2023 - ergänzender Beschluss
- V156/2022 - Anwohnerschutzkonzept Bundesgartenschau 2023 - Anpassungen im Bereich Feudenheim
- V625/2022 - Anwohnerschutzkonzept Bundesgartenschau 2023 - Ausnahmegenehmigungen und Tagesparkausweisen
Bitte beachten Sie, dass es im Nachgang bei den Analgen zur Beschlussvorlage V205/2021 minimale Änderungen ergab. Die neusten Dokumente finden Sie immer hier auf dieser Webseite am Ende des FAQ im Downloadbereich.
- Werden die Kontrollen in den temporären Bewohnerparkzonen im Zusammenhang mit der BUGA 23 um die Ausstellungsareale auf Spinelli und dem Luisenpark erhöht?
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Ja, der Fachbereich Sicherheit und Ordnung wird den Außendienst, der den Parkraum überwacht, personell verstärken und die Kontrollen intensivieren.
- Können widerrechtlich parkende Fahrzeuge angezeigt werden?
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Wer sich gerne selbst als Anzeigenerstatter und Zeuge einbringen will, kann Halt- und Parkverstöße in Form einer Anzeige melden. Ein entsprechender Vordruck ist hier abrufbar. Anonyme, unvollständige oder nicht eindeutige Anzeigen können grundsätzlich nicht weiterverfolgt werden.
- Wie wird der Bewohnerparkausweis verwendet? Was passiert, wenn ich vergesse, den Bewohnerparkausweis in meinem Fahrzeug auszulegen?
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Der Bewohnerparkausweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Wenn Sie den Bewohnerparkausweis nicht sichtbar ausgelegt haben, wird in der Regel dennoch keine Verwarnung ergehen, da der Fachbereich Bürgerdienste dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung eine elektronische Liste zur Verfügung stellt, welche in den Erfassungsgeräten hinterlegt ist, aus der zu erkennen ist, für welches Fahrzeug ein Bewohnerparkausweis vorhanden ist.
- Wie können Besuche und Familienfeiern bei Anwohnern in einer der temporären Bewohnerparkzonen mit Hinblick auf die An- und Abreise realisiert werden?
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Fahrrad / ÖPNV / Park+Ride
Die Stadt Mannheim empfiehlt den Besuchern von Anwohnern auf das Fahrrad, den ÖPNV, der auf bestimmten Strecken bedingt durch die BUGA häufiger fährt, oder auf Park+Ride, umzusteigen.
- Informationen zum Angebot mit Bus und Bahn im Allgemeinen oder zur An- und Abreise mit dem ÖPNV können Sie jeder Zeit hier einsehen.
- Eine Übersicht der Parkmöglichkeiten in Mannheim können Sie hier entnehmen.
Parkzonen
Mithilfe der Gültigkeit nur von 09:00 bis 18:00 Uhr und der 2-Stunden-Parkscheibenregelung ist es Besuchern möglich und erlaubt, von 16:00 Uhr bis 09:00 Uhr des Folgetages das Fahrzeug innerhalb der Parkzonen abzustellen.
Rechenbeispiel:
- Ankunft um 16 Uhr in einer Parkzone
- Auslegen der Parkscheibe von 2 Stunden (in diesem Fall von 16 bis 18 Uhr)
- Ab 18 Uhr bis 09 Uhr des Folgetags gilt freies Parken ohne Parkscheibe oder BPA
Daraus resultiert eine legale Gesamtparkdauer von 17 Stunden (16 Uhr bis 09 Uhr des Folgetags).
Tagesparkscheine
Jede volljährige Person, die mit Hauptwohnsitz in einer nur für die Bundesgartenschau 2023 eingerichteten und temporären Bewohnerparkzonen wohnhaft ist, hat automatisch per Post 20 kostenlose und gebührenfreie Tagesparkscheine zugesandt bekommen.
- Informationen zum Angebot mit Bus und Bahn im Allgemeinen oder zur An- und Abreise mit dem ÖPNV können Sie jeder Zeit hier einsehen.
- Ich wohne in einer temporären Bewohnerparkzone und empfange Dienstleistungen. Wie können Dienstleister parken?
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Alle Dienstleister (z. B. Handwerk, Pflege- und Putzdienste, Lieferservice) mit längerem Aufenthalt können ebenfalls in einer der Parkzonen mit Parkscheibenregelung ihr Fahrzeug abstellen und ihrer Tätigkeit nachkommen.
- Kann ich vor Geschäften und Praxen weiterhin mit einem Fahrzeug parken?
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Parken direkt vor einem Geschäften ist, je nach Lage wie beispielsweise in der Hauptstraße, Ziethenstraße, Scharnhorststraße, Dürerstraße, Hermsheimer Straße, Gerd-Dehof-Platz, St. Ingberter Straße oder Marie-Bernays-Platz, weiterhin möglich. In allen anderen Fällen sind die Geschäfte, Praxen oder Ähnliches von zahlreich eingerichteten Parkzonen (2-Stunden-Parkscheibenregelung) in den Stadtteilen innerhalb weniger Gehminuten zu erreichen.
- Ist das Be- und Entladen von Personen oder Gütern weiterhin möglich?
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Das Be- und Entladen ist auch in einer Bewohnerparkzone weiterhin erlaubt. Es bezieht sich sowohl auf Personen als auch auf Güter. Ein Ladevorgang kann eine beliebige Zeitspanne haben, solange der Vorgang aktiv wahrnehmbar ist und ohne Verzögerung durchgeführt wird (vgl. Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO).
Beispiele: Ein- und Aussteigen von Personen, Anlieferung von Möbeln oder Baustoffen, etc.
Die oben aufgeführte Erläuterung gilt nicht für Bereiche, die mit dem Verkehrszeichen 283 „absolutes Halteverbot“ gekennzeichnet sind. In diesen Bereichen darf nie gehalten werden (Zusatzzeichen können Ausnahmen regeln). Die Bereiche können vereinzelt aus Gründen der Verkehrssicherheit in den Bewohnerparkzonen auftreten, bilden jedoch die Ausnahme. Die verbreitete "3-Minuten-Regelung" bezieht sich nur auf das Halten (Stillstehen / Parken) auf der Fahrbahn mit einem Fahrzeug.
- Gibt es Ausnahmegenehmigungen?
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Für nachstehende Dienstleister, die aufgrund ihrer ausübenden beruflichen Tätigkeit am Einsatzort keine Planung ihrer Termine (sogenanntes „dringendes Bedürfnis“) durchführen können, gibt es Ausnahmegenehmigungen für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr:
- Ärzte im notärztlichen Bereitschaftsdienst
- Handwerker
- soziale Dienste
- Pflege eines Angehörigen
- Hebammen
Die aufgeführte Liste ist abschließend. Ein Ermessensspielraum ist nicht möglich. Ein formloser Antrag inkl. Nachweis muss beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung gestellt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema können hier eingesehen werden.
Für Handwerker besteht eine gesonderte Regelung. Dazugehörige Informationen können hier entnommen werden.
Mit dem Beschluss V625/2022 ist die Ausstellung von bis zu zwei Ausnahmegenehmigungen pro Gewerbetreibenden zum Parken ohne Bewohnerparkausweis oder Parkscheibe, die innerhalb einer nur für die Bundesgartenschau 2023 eingerichteten und temporären Bewohnerparkzonen ansässig sind. Die Ausnahmegenehmigungen werden kostenlos zur Verfügung gestellt und sind auf den Zeitraum der Bundesgartenschau beschränkt. Hierzu sind die nachstehenden Fragen und Antworten zu beachten:
Wo und wie kann die Ausnahmegenehmigung (AG) beantragt werden? Formlos per E-Mail? Wird diese dann zugesandt?
Die AG kann formlos per Email – 31antraege@mannheim.de - beantragt werden. Die AG wird zugesandt.
Wie erfolgt der Nachweis (amltich?), dass sich die Firma in einer BPZ befindet? Werde wir zwischen Hauptverwaltung oder Zweigstelle einer Firma unterscheiden?
Der Gewerbetreibende gibt an wo sich sein Firmensitz befindet und legt die Gewerbeanmeldung mit dem Antrag vor. Es wird nicht zwischen Hauptverwaltung oder Zweigstelle unterschieden.
Wie kann nachgewiesen werden, dass man keine eigenen Stellplätze auf dem Grundstück hat?
Der Gewerbetreibende teilt in seinem Antrag mit ob und wenn ja wie viele Stellplätze er auf seinem Gelände hat bzw. nutzen kann.
Wie wird der Bedarf nach regelmäßigen Geschäftsfahrten nachgewiesen? Fahrtenbuch?
Im Antrag wird angegeben wozu / für welche Tätigkeiten das Fahrzeug benötigt wird und wie es genutzt werden soll.
Form der AG: DIN A4 Dokument? Zeitbefristung (z. B. 14. April 00:00 Uhr bis 09. Oktober 09:00 Uhr)?
Die AG ist ein DIN A4 Dokument, ist zeitlich für den Zeitraum der BUGA, also auch entsprechend der Gültigkeit der jeweiligen Bewohnerparkzone befristet, nur in der jeweiligen BPZ einsetzbar und gültig, der Firma zugeordnet, ohne Kennzeichen.
- Wird im Zuge des Anwohnerschutzkonzeptes auch das Gehwegparken neu geordnet?
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Nein, im Zuge des Anwohnerschutzkonzepts wird das Gehwegparken nicht neu geordnet. Die Neuordnung des Gehwegparkens wird in Mannheim sukzessive umgesetzt. Die vom Anwohnerschutzkonzept betroffenen Stadtteile werden erst nach der BUGA 2023 neugeordnet. Ein Zeitpunkt steht noch nicht fest und kann erst genannt werden, wenn die Planungen hierzu abgeschlossen sind.
- Wer darf einen Bewohnerparkausweis beantragen und welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung?
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Einen Bewohnerparkausweis kann jede Person beantragen, deren Hauptwohnsitz (1. Wohnsitz) in Mannheim und innerhalb einer ausgewiesenen Bewohnerparkzone liegt. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Fahrzeug nicht schwerer als 3,5 Tonnen und nicht länger als 5,5 Meter ist. Es muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden.
- Wie viele Bewohnerparkausweise dürfen pro Person und Fahrzeug beantragt werden?
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Pro Person und Fahrzeug darf ein Bewohnerparkausweis beantragt bzw. ausgestellt werden.
- Ich wohne in einer Bewohnerparkzone im Zusammenhang mit der BUGA, habe aber kein eigenes, auf mich zugelassenes Fahrzeug, sondern bekomme ein Fahrzeug einer anderen Person oder eines Unternehmens zur dauerhaften Nutzung (z. B. Dienstwagen vom Arbeitgeber) zur Verfügung gestellt. Darf ich trotzdem einen Bewohnerparkausweis beantragen?
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Ja. Falls Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen, es jedoch nicht auf Sie zugelassen ist bzw. Sie nicht der / die Halter*in sind, müssen Sie bei Beantragung eines Bewohnerparkausweises einen unterschiebene Nutzungsüberlassungserklärung, die hier heruntergeladen werden kann, von dem / der Halter*in (z. B. bei einem Dienstwagen der Arbeitgeber) vorlegen.
- Was ist eine Nutzungsüberlassungserklärung?
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Mit der Nutzungsüberlassungserklärung bestätigt der / die Halter*in eines Fahrzeuges, dass er / sie das Fahrzeug einer anderen Person - nämlich dem / der Antragsteller*in eines Bewohnerparkausweises - dauerhaft nur Nutzung überlässt. Der Grund der Überlassung ist in der Erklärung anzugeben. Die Erklärung ist von beiden Personen zu unterschreiben.
- Was ist, wenn ich mehrere wechselnde Fahrzeuge fahre?
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In diesem Fall erhalten Sie einen Bewohnerparkausweis für wechselnde Kennzeichen und können bis zu fünf feste Kennzeichen im System hinterlegen lassen.
Bei wechselnden Kennzeichen ist ein digitaler Antrag aus technischen Gründen nicht möglich; bitte kommen Sie für die Beantragung zu einem unserer Bürgerservice-Standorte.
Der Bewohnerparkausweis für wechselnde Kennzeichen berechtigt lediglich zum Parken eines der fünf hinterlegten Fahrzeuge zur gleichen Zeit. Um Mehrfachnutzung und Missbrauch zu vermeiden, ist er mit einem Hologramm-Siegel versehen. Die hinterlegten Kennzeichen können bei Kontrollen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung eingesehen werden.
- Ich wohne in einer temporären Bewohnerparkzone im Zusammenhang mit der BUGA, habe aber kein eigenes (auf mich zugelassenes Fahrzeug), sondern nutze wechselnde Carsharing-Fahrzeuge. Kann ich trotzdem einen Bewohnerparkausweis beantragen?
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Auf den Bewohnerparkausweis wird ein amtliches Kennzeichen gedruckt; er ist somit an ein bestimmtes Fahrzeug bzw. Kennzeichen gebunden. Sofern kein Fahrzeug auf Sie zugelassen ist oder Ihnen ein Fahrzeug mit dauerhafter Nutzung zur Verfügung gestellt wird, erhalten Sie keinen Bewohnerparkausweis.
Es ist möglich, einen Bewohnerparkausweis für Carsharing-Nutzer*innen auszustellen. Dieser berechtigt zum Parken eines durch eine entsprechende Plakette gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeuges.
- Sind die Bewohnerparkausweise personen-, fahrzeug-, oder kennzeichenbezogen?
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Die Bewohnerparkausweise sind vorrangig kennzeichenbezogen. Der Personenbezug ergibt sich aus der Person, die den Antrag stellt. Diese muss nicht zwingend der / die Halter*in des Fahrzeuges sein.
- Gibt es Bewohnerparkausweise auch für andere Fahrzeuge (z. B. Anhänger, Motorräder, etc.)?
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Bewohnerparkausweise können für alle Kraftfahrzeuge ausgestellt werden. Ein Kraftfahrzeug ist laut § 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) definiert als Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird. Hierunter fallen neben klassischen Personenkraftwagen z. B. auch Transporter, Lastkraftwagen, Motorräder, Leichtkrafträder und Wohnmobile. Das Kraftfahrzeug darf jedoch nicht schwerer als 3,5 Tonnen und nicht länger als 5,5 Meter sein. Anhänger als auch Wohnwagen sind keine Kraftfahrzeuge, sodass hierfür keine Bewohnerparkausweise ausgestellt werden können.
- Wie kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen?
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Digital
Der Bewohnerparkausweis kann digital über das Bürgerportal beantragt werden. Die digitale Antragstellung beinhaltet folgende Schritte:
- Eingabe der Antragstellerdaten
- Eingabe der Fahrzeugdaten
- Abschluss
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, erhalten Sie innerhalb weniger Stunden eine E-Mail und können Ihren Bewohnerparkausweis herunterladen, speichern und ausdrucken. Die Möglichkeit, den Bewohnerparkausweis zu speichern, bietet darüber hinaus den Vorteil, ihn jederzeit erneut auszudrucken zu können. Da keine Gebühren zu bezahlen sind, benötigen Sie lediglich eine gültige E-Mail-Adresse, um den Antrag digital stellen zu können.
Vor Ort im Bürgerservice
Alternativ kann der Bewohnerparkausweis auch vor Ort in den Bürgerservice-Standorten beantragt werden. Termine für die persönliche Vorsprache können hier oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden. Eine Übersicht der Öffnungszeiten ohne Termin finden Sie hier.
Bei konkreten Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an 33.bewohnerparken@mannheim.de.
- Ab wann kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen?
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Ihren Bewohnerparkausweis für den Zeitraum der BUGA 2023 können Sie ab sofort digital über das Bürgerportal oder vor Ort in den Bürgerservice-Standorten beantragen.
- Wann ist eine digitale Beantragung nicht möglich?
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Bei wechselnden Kennzeichen sowie bei Carsharing-Fahrzeugen ist eine digitale Antragsstellung nicht möglich.
- Wie lange ist der Bewohnerparkausweis gültig?
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Der Bewohnerparkausweis ist, in Anlehnung an den Geltungszeitraum des Anwohnerschutzkonzepts, befristet: Von Freitag, den 14. April 2023 - 00:00 Uhr bis Sonntag, den 08. Oktober - 23:59 Uhr.
- Wann muss ich einen neuen Bewohnerparkausweis beantragen? Was muss ich bei einem Umzug oder einem Fahrzeugwechsel beachten?
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Eine Änderung des Bewohnparkausweises für die temporär eingerichteten Bewohnerparkzonen während der BUGA ist nicht möglich. Bitte melden Sie sich bei einem Bürgerservice-Standort.
Downloadbereich
ASK BUGA 2023 - Übersichtsplan Feudenheim
ASK BUGA 2023 - Übersichtsplan Käfertal-Süd+Rott
ASK BUGA 2023 - Übersichtsplan Neuostheim