Das sogenannte "Taschengeld"

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Laut Gesetz müssen alle Asylbewerber während der ersten sechs Monate in Deutschland, in Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Dort wird ihnen der "notwendige Bedarf" in Form von Unterkunft, Kleidung und Gemeinschaftsverpflegung gestellt.

Zusätzlich bekommen Flüchtlinge ein sogenanntesTaschengeld in bar ausgezahlt. Für eine volljährige Einzelperson sind das Stand 01/2021: 146 Euro im Monat (siehe § 3 Asylbewerberleistungsgesetz).