Lebensmittelhygiene-Schulung

Belehrung entsprechend § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Lebensmittel, die mit Krankheitserregern verunreinigt sind, können Krankheiten auf andere Menschen übertragen. Häufige Symptome bei lebensmittelbedingten Erkrankungen sind Erbrechen und Durchfall. Durch die Beachtung hygienischer Grundregeln können viele dieser Erkrankungen erfolgreich vermieden werden.

Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, müssen nach dem Gesetz durch eine Belehrung in die Lage versetzt werden zu erkennen, ob bei ihnen eine Infektion besteht, deren Erreger über Lebensmittel auf andere Menschen übertragbar sind. In diesem Fall darf die Tätigkeit nicht weiter ausgeübt werden (Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot), bis die Gefahr einer Infektionsübertragung nicht mehr besteht.

Diese Belehrung bzw. Schulung muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit mündlich und schriftlich erfolgen und wird von den Gesundheitsämtern oder von beauftragten Ärzt*innen durchgeführt. Auch die Arbeitgeber*innen müssen alle Beschäftigten nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle 2 Jahre über die Tätigkeitsverbote und über die Mitwirkungspflichten der Einzelnen belehren. (Gesetzestext, § 42 und § 43: Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln)

Folgende Möglichkeiten, um die Belehrungsbescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zu erhalten, stehen zur Verfügung:

Online-Belehrung:

Über das Serviceportal Baden-Württemberg können Sie an der Online-Belehrung teilnehmen. Zur Nutzung des Services ist die Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Das Serviceportal finden Sie unter dem folgenden Link:

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen  Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

An der Online-Belehrung können Sie jeder Zeit, ohne Terminvergabe, teilnehmen und erhalten danach die Belehrungsbescheinigung als PDF in Ihr Postfach.
Für die Online-Belehrung wird ein elektronischer Personalausweis oder digitale Kopie des Personalausweises/Reisepasses benötigt.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen für die Online-Belehrung zur Verfügung:
•    Giropay (Onlineüberweisung)
•    Kreditkarte
•    PayPal

Es wird eine Gebühr von 31 Euro erhoben.

Anmeldung zur Belehrung in Präsenz im Gesundheitsamt

  • Online:
    Sie können sich das Anmeldeformular auf Ihren PC herunterladen und z. B. mit dem kostenlosen Acrobat Reader öffnen (Linux-Anwender können z. B. die Software Master PDF verwenden). Füllen Sie es aus und schicken Sie es per E-Mail/per Fax oder Post an uns. Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, erhalten Sie telefonisch einen Termin für die Schulung. Die Teilnahme an der Belehrung ist ohne einen von uns bestätigten Termin nicht möglich.

  • Persönlich/telefonisch:
    dienstags: 8.30 - 11.30 Uhr
    donnerstags: 14.00 - 16.30 Uhr
    Telefon: 0621 / 293-2230

Die Teilnehmenden sollten die folgenden Punkte beachten:

  • Sie sollten an dem für Sie reservierten Termin 20 Minuten vor Beginn der Schulung ins Gesundheitsamt der Stadt kommen.
  • Als Identitätsnachweis muss ein gültiger Personalausweis oder Pass mit Ihrer aktuellen Meldeadresse vorgelegt werden.
  • Für die Präsenz-Belehrung wird eine Gebühr von 31 Euro erhoben.
  • Nach der Teilnahme an der Belehrung wird Ihnen die Belehrungsbescheinigung ausgehändigt.
  • Für die anfallende Gebühr von 31 Euro erhalten Sie eine Rechnung.
  • Bitte planen Sie sich ein Zeitfenster von insgesamt 2 Stunden für den Gesamtvorgang ein.