Lebensmittelhygiene-Schulung

Lebensmittel, die mit Krankheitserregern verunreinigt sind, können Krankheiten auf andere Menschen übertragen. Häufige Symptome bei lebensmittelbedingten Erkrankungen sind Erbrechen und Durchfall. Durch die Beachtung hygienischer Grundregeln können viele dieser Erkrankungen erfolgreich vermieden werden.

Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, müssen nach dem Gesetz durch eine Belehrung in die Lage versetzt werden zu erkennen, ob bei ihnen eine Infektion besteht, deren Erreger über Lebensmittel auf andere Menschen übertragbar sind. In diesem Fall darf die Tätigkeit nicht weiter ausgeübt werden (Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot), bis die Gefahr einer Infektionsübertragung nicht mehr besteht.

Diese Belehrung bzw. Schulung muss vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit mündlich und schriftlich erfolgen und wird von den Gesundheitsämtern oder von beauftragten Ärzten durchgeführt. Auch der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle 2 Jahre über die Tätigkeitsverbote und über die Mitwirkungspflichten des Einzelnen belehren. (Gesetzestext, § 42 und § 43: Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Belehrung nicht die Schulung nach § 4 Absatz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung ersetzt.  Alle Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, brauchen eine solche Schulung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen. Sie kann durch den Arbeitgeber selbst oder durch Dritte (IHK und andere Anbieter) durchgeführt werden.

Folgende Möglichkeiten zur Anmeldung gibt es:

  1. Online:
    Sie können sich das Anmeldeformular auf Ihren PC runterladen und z. B. mit dem kostenlosen Acrobat Reader öffnen (Linux-Anwender können z. B. die Software Master PDF verwenden). Füllen Sie es aus und schicken Sie es per E-Mail/per Fax oder Post an uns. Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, erhalten Sie telefonisch einen Termin für die Schulung. Die Teilnahme an der Belehrung ist ohne einen von uns bestätigten Termin nicht möglich.
     
  2. Persönlich/telefonisch:
    dienstags: 8.30 - 11.30 Uhr
    donnerstags: 14.00 - 16.30 Uhr
    Telefon: 293-2230

Die Teilnehmenden sollten die folgenden Punkte beachten:

  • Sie sollten an dem für sie reservierten Termin 20 Minuten vor Beginn der Schulung ins Gesundheitsamt der Stadt kommen.
  • Als Identitätsnachweis muss ein gültiger Personalausweis oder Pass vorgelegt werden können.
  • Es wird eine Gebühr von 31 Euro erhoben.
  • Bitte planen Sie sich ein Zeitfenster von insgesamt 2 Stunden für den Gesamtvorgang ein.