Zuwanderung und Einbürgerung K 7 68159Mannheim Deutschland
Die Abteilung Zuwanderung und Einbürgerung ist die Servicebehörde Mannheims für Zuwandernde. Sie entscheidet über den Aufenthalt, aber auch dessen Beendigung. Sie berät und betreut ihre Kunden aktiv mit dem Ziel, deren Rechtsstatus schnellstmöglich zu klären und die daraus folgenden Maßnahmen zu ergreifen. Mit der Entscheidung über den Aufenthaltsstatus wird auch die Entscheidung über den Zugang zum Arbeitsmarkt getroffen.
Im Bürgerportal finden Sie eine Vielzahl an digitalen Leistungen, die Sie online rund um die Uhr in Anspruch nehmen können - von zuhause aus oder von unterwegs per Smartphone!
Nicht alles muss neu gekauft werden – das gilt besonders für Dinge, die man nur wenige Male benutzt oder ausprobieren will, wie z.B. Werkzeuge, Brettspiele, Kameras u.v.m. Die Stadtbibliothek Mannheim folgt auch hier dem Prinzip "Leihen statt Kaufen" und leistet einen Beitrag zum umweltbewussten Konsum und zur Ressourcenschonung.
Eine "Bib der Dinge" gibt es in der Zentralbibliothek im Stadthaus N1, in der Musikbibliothek, in der Zweigstelle Herzogenried und in der Zweigstelle Schönau.
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat grünes Licht für den Mietvertrag für die künftige Nutzung der U-Halle durch regionale Betreiber gegeben. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur dauerhaften Weiterentwicklung der U-Halle getan. Ziel ist es, die Halle als lebendigen Ort für Bildung, Begegnung und Bewegung zu etablieren und zugleich an die erfolgreiche Nutzung während der BUGA 23 anzuknüpfen.
Anzeigepflichten bei der Gewerbebehörde: Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, Betriebsverlegung, Wechsel des Gewerbegegenstandes oder seine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, Aufgabe des Betriebs.