Für die Europawahlen sind Bürger*innen der 27 EU-Staaten wahlberechtigt. Auch die Angehörigen der EU-Staaten, die ihren Wohnsitz nicht in ihrem Heimatstaat haben, dürfen dabei wählen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatstaat wählen möchten.
Neben seiner beratenden Funktion in Gremien und Netzwerken setzt sich der Migrationsbeirat auch eigene Schwerpunktthemen, die er als relevant für Mannheim erachtet und eigenverantwortlich im Rahmen interner Arbeitsgruppen oder als Gesamtgremium bearbeitet.