Über zwei Dutzend Vereine von türkeistämmigen Bürgerinnen und Bürgern gibt es in Mannheim, und sie alle sind "Ein Stück Mannheim". Mit diesem Titel veröffentlicht der städtische Integrationsbeauftragte eine Publikation, in der das vielfältige Engagement eines Großteils dieser Vereine und deren zahlreiche Aktivitäten einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Im Schulatlas können die Schülerzahlen seit dem Schuljahr 2017/18 bis zu den aktuell vorliegenden Zahlen für sämtliche Schularten und zu ausgewählten Indikatoren eingesehen werden. Die Darstellung von Zeitreihen ermöglicht die Einordnung der Schülerzahlen in den zeitlichen Verlauf. Durch eine Kartendarstellung ist die Lage der Schulen stadtteil- oder sozialindexorientiert sichtbar. Es besteht die Möglichkeit, die Daten als Grafiken herunterzuladen.
Die Schulstatistik ist ein Nachschlagewerk an Zahlen, Daten und Fakten über die Entwicklung der Schülerzahlen, der Übergänge, der Schulabschlüsse, der Schulraumstatistik und der Betreuungssituation an den derzeit bestehenden öffentlichen Schulen in Mannheim.
Die Schulstatistik erscheint jährlich im Frühjahr.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer*innen (MBE) ist ein spezielles Beratungsangebot für Neuzugewanderte über 27 Jahre und steht vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach der Ankunft in Deutschland zur Verfügung.
Der Jugendmigrationsdienst unterstützt junge zugewanderte Menschen zwischen 12 und 27 Jahren durch Beratung, Bildungs- und Freizeitangebote.
Ob Entwicklung von Schülerzahlen, Übergänge von Grund- auf weiterführende Schulen oder erreichte Schulabschlüsse: Über all das informiert die amtliche Schulstatistik Mannheim des Fachbereiches Bildung.
Die Gewerbesteuer ist im Sinne des § 3 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) eine Realsteuer und erfasst den Gewerbebetrieb unabhängig von der Rechtsform als Steuergegenstand. Zu den Gewerbebetrieben zählen alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Hebeberechtigt ist jeweils die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte (§ 12 AO) unterhalten wird (§ 4 Gewerbesteuergesetz (GewStG)).
BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auszubildende, die die notwendigen Kosten ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Ausbildung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf BAföG. Jeder Auszubildende kann monatlich zusätzlich 538,00 € dazuverdienen. Die Ausbildungsförderung wird nicht gekürzt.
Auftsiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für ihre berufliche Aufstiegsfortbildung können Maßnahmeteilnehmer "Aufstiegs-BAföG" beantragen.