Das EU-Projekt Urban ReLeaf trägt dazu bei, Städte grüner und damit klimaresilienter zu gestalten. Gemeinsam mit der Bürgerschaft werden hierfür wertvolle Daten gesammelt, um Mannheim besser an den Klimawandel anzupassen.
Informationen zu Lebensmittelhygiene-Schulungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes - wichtig für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen
Die Stadt Mannheim bietet Ihren Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, sich im Rahmen von Umfragen direkt zu Fragen der Lebensqualität in der Stadt zu äußern. Damit kann die Stadt bürgerorientiert weiter entwickelt werden.
Alle städtischen Bürgerumfragen erfolgen nach der Maßgabe des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes sowie des Bundes- und Landesstatistikgesetzes. Ihre persönlichen Angaben erreichen die von uns beauftragten Institute zu Zwecken der statistischen Auswertung direkt und anonymisiert und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Grundsätzlich ist es so, dass bei Eis und Schnee auf den Gehwegen Grundstücks- und Hauseigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Pächter*innen die Pflicht haben, den Schnee zu räumen und zu streuen. Tipps zur Winterdienstpflicht erhalten Sie hier.
Sofern Sie einer wiederkehrenden Zahlungsverpflichtung unterliegen, können wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren anbieten, indem Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen.
Für das Anbieten und Bewerben von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs (Fremdenbeherbergung) gilt in Mannheim eine Registrierungspflicht, welche die Zuteilung einer Registrierungsnummer vorsieht. Hierdurch erhält die Stadt Mannheim Anhaltspunkte zur Überprüfung, ob die Vorschriften der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) eingehalten werden.
Der Registrierungspflicht unterfällt dabei jeder Wohnraum (genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Vorhaben), der zum Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten und beworben wird. Das bedeutet, Wohnraum, der für diese Zwecke vermietet bzw. genutzt wird, muss – unabhängig von der Dauer oder dem flächenmäßigen Anteil (z. B. unter 10 Wochen pro Kalenderjahr und weniger als 50% der Wohnfläche oder Einzelzimmer mit Badmitbenutzung) – bei der Stadt Mannheim vorab registriert werden.
Die Stadt Mannheim sieht das Zweckentfremdungsverbot als wichtiges Instrument, um gegen die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken vorgehen zu können.
Als Zweckentfremdung gilt grundsätzlich jede überwiegende Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken.