Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) möchte die Straßenbahnhaltestelle Mannheim-Hauptfriedhof modern und vollständig barrierefrei zur Verkehrswende ausbauen. Im Zuge der Maßnahme wird die Zuwegung und die Verknüpfung zu anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie zum Fußwegenetz barrierefrei hergestellt. Für Linienerweiterungen und Betriebsstörungen werden die Bushaltestellen, die Wendeschleife und das Abstellgleis angepasst. In der Folge ergeben sich Anpassungen der Trassierung, des Straßenraums, des Rad- und Fußwegenetzes und der dazugehörigen Unterführung. Der Ausbau der Haltestelle bietet eine Grundlage für eine verbesserte ÖPNV Erschließung des wachsenden Stadtviertels.
Im Jahr 2003 hat das Ehepaar Dr. Fritz und Margot Rychel damit begonnen, Kooperationsprojekte der Musikschule Mannheim mit allgemeinbildenden Schulen zu unterstützen. Im Laufe der Zeit wurden diese Projekte immer zahlreicher. Daher beauftragte das Ehepaar Rychel im Jahr 2008 die Leitung der Musikschule damit ein Konzept für eine Stiftung zu entwerfen. Ein Jahr später wurde dann die „Fritz & Margot Rychel-Stiftung“ vom Regierungspräsidium Karlsruhe als gemeinnützige Stiftung anerkannt.
Die Stadt Mannheim setzt ein starkes Zeichen für Natur- und Umweltschutz sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung: Nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Umwelt und Technik hat nun der Gemeinderat die kommunale Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Damit liegt erstmals ein umfassender Rahmen vor, um die biologische Vielfalt im Stadtgebiet gezielt zu schützen, zu fördern und langfristig zu sichern.
Gemeinsam im Team müsst ihr es schaffen innerhalb von 90 Minuten vier verschlossene Boxen zu öffnen. Solltet ihr das schaffen, erwartet euch eine Belohnung.
8 - 10 Jahre
Anmeldung: 5 € (Pfand, wird im Anschluss zurückerstattet); 0621 8710253 oder stadtbibliothek.rheinau@mannheim.de
Wenn Betriebsanlagen für Straßenbahnen neu gebaut oder umgebaut werden sollen (zum Beispiel Gleise und Haltestellen), ist vorab ein Planfeststellungsverfahren nötig – ein gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheidet über die Planfeststellung bei Betriebsanlagen für Straßenbahnen im Stadtgebiet Mannheim.
Bevor der Vorhabensträger, z.B. die RNV, die Planfeststellung beim Regierungspräsidium beantragt, führt die Stadt Mannheim als Anhörungsbehörde ein sogenanntes Scoping-Verfahren durch. Das Scoping-Verfahren ist nach § 15 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgeschrieben. Es dient dazu, festzustellen, welche Umwelt-Auswirkungen das geplante Bauvorhaben hat. Dazu nehmen die betroffenen Umweltbehörden sowie örtliche Naturschutzverbände wie BUND und NABU zu dem geplanten Bauvorhaben Stellung.