Einladung eines/einer Besucher*in aus dem Ausland/Verpflichtungserklärung

Für den Besuchsaufenthalt eines/einer Ausländer*in ist ein Visum erforderlich, das durch die deutsche Auslandsvertretung erteilt wird. Voraussetzung ist die finanzielle Absicherung des Aufenthaltes, einschließlich der eventuell entstehenden Kosten im Krankheitsfall und der Rückreise. Dies kann durch eigene Mittel des/der Besucher*in oder durch die Garantie eines/einer Gastgeber*in in Deutschland nachgewiesen werden. Hierzu kann der/die Gastgeber*in eine Verpflichtungserklärung abgeben.


Bitte beachten Sie, dass auf die Erteilung des Besuchsvisums kein Anspruch besteht. Dieses wird durch die Auslandsvertretung ohne Beteiligung der örtlichen Ausländerbehörde im Ermessen erteilt.

 

Wie können Sie das Anliegen beantragen?

Den Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungserklärung können Sie schriftlich per Post oder digital über das Bürgerportal stellen.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte übersenden Sie:

  • Ausgefülltes Formular für die Beantragung einer Verpflichtungserklärung
  • Erklärung des Verpflichtenden
  • Pass oder Personalausweis und ggf. Aufenthaltstitel in Kopie
  •  Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes des Verpflichtenden: Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, bzw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße - Quadratmeterzahl-) bei Arbeitnehmer*innen: Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate) Nachweis über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung (Höhe der monatlichen Warmmiete), bei Selbständigen/Freiberuflichen: Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des/ der Steuerberater*in), ggf. andere Nachweise über die Bestreitung des Lebensunterhaltes wie z.B. Rentenbescheid, Bescheid über Zusatzversorgung/Betriebsrente, Arbeitslosengeldbescheid, Bundeserziehungsgeldbescheid, Kindergeldnachweis jeweils in Kopie
Welche Gebühren werden fällig?

 

Dienstleistung Gebühr
Verpflichtungserklärung 29,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Erteilung der Verpflichtungserklärung können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie erhalten im Laufe des Verfahrens einen Termin zur persönlichen Vorsprache.


Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.