Reiseausweis für Flüchtlinge
Für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer*innen einen anerkannten und gültigen Pass besitzen.
Ausländer*innen, die in Deutschland als asylberechtigt oder als Flüchtling anerkannt sind, erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge mit befristeter Gültigkeitsdauer.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Reiseausweis.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
-
Den Reiseausweis können Sie schriftlich per Post oder durch eine persönliche Vorsprache beantragen.
- Was müssen Sie vorlegen?
-
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Welche Gebühren werden fällig?
-
Dienstleistung Gebühr Reiseausweis für Flüchtlinge 60,00 Euro - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
-
Den Reiseausweis können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Einen Termin zur persönlichen Vorsprache können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Ihre Ansprechperson richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen.