Aufenthaltserlaubnis

Digitaler Antrag

Personen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union sind verpflichtet, für den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Dieser regelt das Aufenthaltsrecht, den Arbeitsmarktzugang und die Wohnsitznahme. Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet und wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt.
Sofern der Aufenthalt erlaubt ist, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung zur Bestätigung der Antragstellung. Diese wird bis zur endgültigen Entscheidung über das Aufenthaltsrecht verlängert.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung der Bescheinigung durch formloses Schreiben oder telefonisch.

Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis einen Antrag auf Verlängerung.
Dieser bewirkt, dass der bisherige Aufenthaltstitel als fortbestehend gilt und die bisherige Beschäftigung weiter erlaubt ist.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Einen Antrag auf Erteilung und Verlängerung stellen Sie online. Ausschließlich für Überträge sowie bei Verlust oder Diebstahl Ihres ausländerrechtlichen Dokuments, buchen Sie bitte einen Termin über die Online-Terminreservierung.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte halten Sie für die Online-Antragstellung bereit: 

  • Pass 
  • Nachweis über den Aufenthaltszweck in Kopie
  • Nachweis über den Lebensunterhalt in Kopie
  • Nachweis über eine Krankenversicherung in Kopie
  • Zusätzliche Unterlagen können im weiteren Verfahren noch erforderlich sein

Ein aktuelles digitales Passfoto ist beim Vorsprachetermin mitzubringen.

Welche Gebühren werden fällig?
DienstleistungGebühr
Aufenthaltserlaubnisindividuell

 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? 

Einen Antrag auf Erteilung und Verlängerung stellen Sie online.

 

 

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