Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete
Personen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union sind verpflichtet, für den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Dieser regelt das Aufenthaltsrecht, den Arbeitsmarktzugang und die Wohnsitznahme. Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet und wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt. Geflüchtete erhalten die Aufenthaltserlaubnis nach eigenen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.
Sofern der Aufenthalt erlaubt ist, erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung zur Bestätigung der Antragstellung. Diese wird bis zur endgültigen Entscheidung über das Aufenthaltsrecht verlängert. Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung der Bescheinigung durch formloses Schreiben oder telefonisch.
Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis einen Antrag auf Verlängerung.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Die Aufenthaltserlaubnis können Sie schriftlich per Post oder elektronisch mit dem Online-Formular auf der Homepage per E-Mail beantragen.
Die Blaue Karte EU können Sie auch digital über das Bürgerportal beantragen.
- Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte übersenden Sie:
Ausgefülltes Antragsformular
Pass in Kopie
Zusätzliche Unterlagen können im weiteren Verfahren noch erforderlich sein.
Ein biometrisches Passbild ist beim Vorsprachetermin mitzubringen.
- Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Aufenthaltserlaubnis individuell - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Bitte übersenden Sie Ihre Antragsunterlagen schriftlich per Post. Sie erhalten im Lauf des Verfahrens einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde.
Ihr Ansprechpartner richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie finden die Kontaktdaten auf der Seite Ihrer Ansprechpersonen