Anmeldung zur Eheschließung

 

Erklärungen in leichter Sprache
 

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt in der Zeit vom 18.03.2024 bis 22.03.2024 Rückstände aufarbeitet und in dieser Zeit nur eingeschränkt erreichbar ist.
Ab Montag, den 25.03.2024, ist das Standesamt wieder wie gewohnt für Sie zu erreichen.

 

Anmeldung zur Eheschließung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung unter der Behördennummer 115. Sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringen, kann die Anmeldung Ihrer Eheschließung bereits unterschrieben werden.
Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin und bringen Ihre gültigen Ausweisdokumente mit. Informationen über die erforderlichen Unterlagen finden Sie weiter unten. Im Einzelfall, gerade mit Auslandsbezug, sind weitere Unterlagen erforderlich, über die wir Sie im Termin aufklären.

 

 


Wichtige Informationen:

  • Anmeldung der Eheschließung nur beim Standesamt in K 7, nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Behördennummer 115 möglich.
  • Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl, wo Sie zum Standesamt gehen möchten. 
  • Anmeldung frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich.
  • Die aktuell zulässige Personenzahl bei den Eheschließungen entnehmen Sie bitte direkt Ihrem Trauort unter "Trauorte und Termine".
1. Was müssen Sie mitbringen?

Grundsätzliches:

  • Sie müssen beide volljährig und geschäftsfähig sein.
     
  • Am Einfachsten ist die Konstellation am Beispiel von zwei gebürtig deutschen Staatsangehörigen:
    Gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung (nur bei Wohnorten außerhalb Mannheims). Wenn Sie in Mannheim gemeldet sind, ruft das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ab. 
     
  • Eine neu ausgestellte (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags mit Hinweisteil vom Standesamt Ihres Geburtsortes.
    Wenn Sie in Mannheim geboren sind, stellen wir dieses Dokument für Sie aus.

     
  • Wenn Sie bereits verheiratet waren ist zusätzlich vorzulegen:
    Eheurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister jeweils mit Auflösungsvermerk.
    Diese Urkunde erhalten Sie im Regelfall bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.

Für gemeinsame Kinder benötigen wir zusätzlich:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes 
     

Wenn Sie bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, legen Sie bitte zusätzlich vor: 

  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister jeweils mit Auflösungsvermerk. 
     
  • Diese Urkunde erhalten Sie im Regelfall bei dem Standesamt, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben
2. Gleichgeschlechtliche Eheschließung

"Ehe für alle"

Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es in Deutschland die sogenannte "Ehe für alle".
Das bedeutet für gleichgeschlechtliche Paare gibt es nur noch die Heirat - die bis dahin nur mögliche „eingetragene Lebenspartnerschaft“ gibt es nicht mehr, zumindest für neue Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare.

Weitere Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung siehe hier:
 

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben Sie die Möglichkeit diese in eine Ehe „umzuwandeln“. Dies entspricht formell einer Eheschließung.

 

Was ist für eine "Umwandlung" zu tun?

  • Vereinbaren Sie einen Termin: standesamt@mannheim.de oder
    Tel.: 293 – 3101.
  • Erfolgte Ihre Eintragung der Lebenspartnerschaft in Mannheim, kann das Standesamt Mannheim in das Register Einblick nehmen.
  • Erfolgte sie nicht in Mannheim, so ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisteil (nicht älter als sechs Monate) mitzubringen.
  • Sind Sie nicht mit Wohnsitz in Mannheim gemeldet, bringen Sie bitte auch eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes mit.


 Kosten

Je Eheurkunde  20,00 Euro
3. Was müssen Sie sonst noch wissen?
  • Im Einzelfall müssen wir für die Prüfung weitere Unterlagen nachfordern.
     
  • Sind Sie in Mannheim geboren oder hatten zuvor bereits in Mannheim geheiratet oder sich verpartnern lassen, so brauchen Sie keine Urkunden aus den Registern vorab zu besorgen, da wir direkten Zugriff darauf haben.

Umfassendere Prüfung der Unterlagen 

Diese erfolgt wenn Sie,

  • nicht im Bundesgebiet geboren sind und / oder eine ausländische Nationalität besitzen

  • oder im Ausland geschieden sind. 
     
  • Diese Prüfungen bzgl. einer Eheschließung können oftmals viele Monate in Anspruch nehmen, je nach Land.
     
  • Ist die Prüfung bzw. Anmeldung zur Eheschließung abgeschlossen, können wir gemeinsam Ihren konkreten Termin für die Eheschließung vereinbaren.

Schauen Sie vorab einfach in unseren Online-Traukalender zur besseren Planung, an welchem unserer 18 Trauorte und wann Sie gerne heiraten möchten!

4. Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Prüfung der Ehevoraussetzungen 65,00 Euro
dabei ausländisches Recht zu beachten (falls Befreiungsverfahren) 110,00 Euro (130,00 Euro)
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45,00 Euro
Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten oder an einem "Ambientetrauort" (REM, Schloss, Luisenpark) 110,00 Euro
Durchführung der Eheschließung, bei Anmeldung der Eheschließung außerhalb Mannheims zusätzlich 45,00 Euro
jede Eheurkunde 20,00 Euro 
Datenabruf Melderegister 10,00 Euro
Besondere (Miet-) Kosten je nach Trauort siehe unter "Trauorte und Termine"
5. Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Kontakt

Termine zur Anmeldung der Eheschließung können unter der Behördennummer 115 vereinbart werden.

 

Vorsprache ausschließlich mit Termin

Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

Das Gebäude K 7 ist barrierefrei.
 

Anfahrt

Parkmöglichkeiten

Nutzen Sie gerne die Tiefgarage in H 6 (gebührenpflichtig)
 

Öffentlicher Nahverkehr

Stadtbahn Linie 2, Haltestelle MVV-Hochhaus.
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