Anzeige und Beurkundung einer Geburt sowie Geburtsurkunde

Die Geburt eines Kindes ist ein besonderes Ereignis im Leben der Eltern. Bei Geburt Ihres Kindes im Krankenhaus meldet das Krankenhaus die Geburt direkt beim Standesamt an. Hierfür haben Sie die Geburt Ihres Kindes dort angezeigt und den Namen Ihres Kindes bestimmt. Im nächsten Schritt beurkundet das Standesamt die Geburt Ihres Kindes in einer ersten Geburtsurkunde.
Ab dem 1. Mai 2025 ändert sich das Namensrecht. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie neue Möglichkeiten, den Familiennamen festzulegen. Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen ein Video bereit, das die Optionen zum Namen des Kindes erklärt. 

Namensrecht Kind Erklärvideo 

Eine Besonderheit besteht, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Der Vater kann dann die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen. Wenn Sie bereits verheiratet waren und Ihre Scheidung bereits anhängig ist, kann die Vaterschaft unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt oder Standesamt.

Wenn Sie eine weitere Geburts-, Sterbe-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen wollen, klicken Sie für mehr Informationen hier. Wenn Sie die Urkunde gleich bestellen möchten, klicken Sie bitte hier


Wichtiger Hinweis:
Das Standesamt bearbeitet Ihre Anliegen so schnell wie möglich. Derzeit kommt es wegen eines besonders hohen Arbeitsaufkommens zu Wartezeiten.
 


Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?  

Ist Ihr Kind in einer Mannheimer Klinik zur Welt gekommen, zeigt das Krankenhaus innerhalb von einer Woche die Geburt dem Standesamt Mannheim an.
Die notwendigen Unterlagen können Sie in der Klinik vorlegen. Von dort werden Sie an das Standesamt weitergeleitet.

Bei Hausgeburten müssen Sie selbst die Geburt dem Standesamt anzeigen.

Falls Sie lediglich eine Geburtsurkunde (ohne Geburtsanzeige) beantragen wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und zu folgendem Personenkreis gehören:

•    Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
•    Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
•    Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
•    Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
•    sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Was müssen Sie vorlegen?

In der Regel werden benötigt:
Hinweis: alle Unterlagen sind im Original vorzulegen!


•    Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Aufenthaltstitel) von beiden Eltern
•    Geburtsurkunden beider Eltern
•    die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Namen eines Kindes“


Bei verheirateten Eltern zusätzlich:
•    Eheurkunde/Heiratsurkunde oder
•    beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil


Bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
•    wenn die Vaterschaftsanerkennung bereits erfolgt ist die Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und – falls vorhanden – der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge


Bei geschiedener Mutter zusätzlich:
•    Ehe-/Heiratsurkunde mit Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes)
•    einen standesamtlichen Nachweis zum Familiennamen, falls Sie einen früheren Namen wieder angenommen haben


Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden zusätzlich:
•    Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten oder anerkannten Übersetzer. Die Übersetzung muss mit dem Original fest verbunden sein


Bei einer Hausgeburt zusätzlich:
•    Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes/der Ärztin über die Geburt mit Geburtsdatum und –zeit


In wenigen Einzelfällen braucht das Standesamt weitere Unterlagen, z.B. bei ausländischen Urkunden oder bei Spätaussiedlern.
Im Zweifelsfall fragen Sie das Standesamt. Andernfalls werden wir uns in diesen Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen.


Falls Sie lediglich eine Geburtsurkunde (ohne Geburtsanzeige) beantragen wollen, legen Sie bitte vor:
•    Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
•    Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
•    Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
In Vertretungsfällen zusätzlich:
•    Schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Welche Gebühren werden fällig?
DienstleistungGebühr
Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe gebührenfrei
Geburtsurkunde20,00 Euro
mehrsprachige Geburtsurkunde20,00 Euro

 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Beurkundung der Geburt können Sie über die Klinik oder direkt beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite des Standesamts.
 

Notwendige zusätzliche Unterlagen können Sie dem Standesamt Mannheim per Post zusenden oder in K 7 in den Hausbriefkasten, der sich links neben dem Haupteingang befindet, einwerfen.

 

 

 

 

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