Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in einigen Ländern ein "Ehefähigkeitszeugnis". Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.


Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige ausländische Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.


Ein Ehefähigkeitszeugnis ist grundsätzlich sechs Monate lang gültig.


Sie müssen das Ehefähigkeitszeugnis rechtzeitig vor der Eheschließung beantragen. Planen Sie ein, dass das deutsche Standesamt Ihre Ehefähigkeit prüft und das Standesamt im Ausland weitere Prüfungen durchführt.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
     
Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokumente (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen). Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. Sind Sie in Mannheim wohnhaft kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
  • Geburtsurkunden im Original mit Original-Übersetzung (bei Geburten im Ausland). Die Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten oder gerichtlich anerkannten Übersetzer muss fest mit dem Original verbunden sein. Oder
  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil (bei Geburten im Inland) bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil


Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde verlangen. Welche Unterlagen der künftige ausländische Ehepartner (über Familienstand, Vorehen und deren Auflösung, Geburtsurkunde usw.) vorlegen muss, variiert von Land zu Land. Lassen Sie sich unbedingt vorab persönlich bei der zuständigen Stelle beraten.

Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Ehefähigkeitszeugnis (wenn nur deutsches Recht zu beachten ist) 65,00 Euro
Ehefähigskeitszeugnis (wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist) 110,00 Euro
Datenabruf Melderegister 10,00 Euro
Urkundenausstellung 20,00 Euro

 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Zuständig ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie ihren Wohnsitz haben. Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr? Dann ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in der Sie sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten haben.


Das Ehefähigkeitszeugnis in Mannheimer Zuständigkeit können Sie unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen persönlich beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite.


Ersttermine können über die Behördennummer 115 vereinbart werden.


Wurde bereits ein Vorgang für Sie angelegt, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung.

 

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