Urkundenbestellung

 

Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden. Diese können Sie beim zuständigen Standesamt bestellen, in dessen Bezirk sich die Geburt, die Eheschließung, die Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall ereignet hat.


Folgende Urkunden können bestellt werden:
•    Geburtsurkunde (NICHT für neugeborene Kinder, deren Geburt noch nicht beurkundet wurde. Weitere Informationen erhalten Sie hier).
•    Eheurkunde
•    Lebenspartnerschaftsurkunde
•    Sterbeurkunde
•    Internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
•    Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern

Sofern Sie eine Auskunft über die Geburtszeit benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde bestellen. Diese enthält die Auskunft über die Geburtszeit.

 

Wichtiger Hinweis:
Kein Wegfall der ug. Gebühr bei einem Antrag über etwaige (Online-) Dienstleister.

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Standesamtliche Urkunden werden den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, direkten Vorfahren und Abkömmlingen (in gerader Linie). Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde beziehungsweise an der Erteilung der Auskunft glaubhaft machen.


Das Standesamt Mannheim stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus, wenn sich die Eheschließung, die Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Mannheim ereignet hat und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.

Es gelten folgende Fristen:
•    Geburtenregister: 110 Jahre
•    Eheregister: 80 Jahre
•    Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
•    Sterberegister: 30 Jahre


Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. –bücher an das Stadtarchiv Mannheim abgeben. Nachweise aus älteren Registern sind dort erhältlich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://www.marchivum.de/de https://www.marchivum.de/de

Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Urkundenausstellung 20,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Standesamtliche Urkunden können Sie digital über das Bürgerportal Mannheim – Urkundenbestellung bestellen.

Ebenso können Sie diese mit Termin persönlich bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür das Anliegen „Erneute Ausstellung standesamtlicher Urkunden“ in der Online-Terminreservierung.  Zur Terminvereinbarung