Wohnraumförderung

Landeswohnraumförderung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Thema „Wohnen“ u.a. mit einem bedarfsorientierten Förderangebot im Rahmen des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden-Württemberg". Hier werden die Fördermittel zum Abruf bereitgestellt. Die Förderkonditionen und aus der Förderung erwachsende Verpflichtung des geförderten Objekts werden im Förderprogramm für das jeweilige Kalenderjahr geregelt.

Die L-Bank (Landeskreditbank) übernimmt im Auftrag des zuständigen Ministeriums u.a. auch die Durchführung und Abwicklung des Förderprogramms "Wohnungsbau Baden Württemberg".

Information und Antragstellung

Daneben erteilen die jeweiligen Wohnraumförderungsstellen wie z.B. die Stadt Mannheim Auskünfte und übernimmt die Prüfung des Antrags hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und die Weiterleitung an die L-Bank.

Die Wohnraumförderungsstelle ist ihr Ansprechpartner, wenn sie innerhalb des Stadtgebiets Mannheim für Maßnahmen von

  • eigengenutztem Eigentum und für den
  • Mietwohnungsbau

zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse beantragen möchten.

Es wird empfohlen, ein Informationsgespräch mit der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Mannheim zu führen. Hierfür ist es nicht notwendig, bereits eine Immobilie ausgewählt zu haben.

Bei dem  Informationsgespräch sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweise über die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder
    • Erwerbstätige: Die letzten 12 Monatsverdienstabrechungen
    • Rentner: Aktuelle Rentenbescheide
    • Selbständige: Steuerbescheide der letzten 3 Jahre bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
    • Weitere Einkünfte
  • Überblick über den Einsatz des vorhandenen Eigenkapitals
  • Ggf. bautechnische Unterlagen bzw. sonstiges Informationsmaterial über das Vorhaben
  • Ggf. Kostenschätzung für Renovierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen

Im Rahmen einer Antragsstellung sind weitere Unterlagen erforderlich, die Sie im Informationsgespräch genannt bekommen.

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.

Sie erreichen uns fernmündlich:

Montag bis Donnerstag 9 - 12 Uhr und 14 - 15 Uhr

Freitag 9 – 12 Uhr