Erschließungsbeitragsbescheinigung

Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Grün-, Spielplatz- und Lärmschutzanlagen) werden von der Gemeinde auf die beitragspflichtigen Eigentümer / Erbbauberechtigten der anliegenden beitragspflichtigen Grundstücke gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umgelegt.

Dies erfolgt mit der Anforderung von Erschließungsbeiträgen (bis 2006 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) ab 2007 nach den landesrechtlichen Vorschriften des Kommunalabgabegesetzes Baden-Württemberg (KAG BW) in Verbindung mit den Regelungen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Mannheim.

Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung)

Ausbaubeiträge für die Kosten der Sanierung, Erweiterung oder Umbau bestehender Erschließungsanlagen gibt es in Baden-Württemberg nicht. Des Weiteren werden in Mannheim keine Kanalbaubeiträge erhoben, da diese Baumaßnahmen über die laufenden Abwassergebühren refinanziert werden.

Für Grundstücksbewertungen oder auch bei Grundstücksveräußerungen sind von der Stadt Auskünfte gefordert, ob die Erschließungsbeiträge für das betreffende Grundstück bezahlt sind bzw. noch nicht bezahlt sind oder noch nicht entstanden sind.
Diese Auskünfte können formlos schriftlich beim Fachbereich 60 Baurecht.Bauverwaltung.Denkmalschutz. oder über das Onlineformular beantragt werden. Es wird eine dem erschließungsbeitragsrechtlichen Sachstand des Grundstücks entsprechende gebührenpflichtige Erschließungsbeitragsbescheinigung ausgestellt. Falls Sie nicht Eigentümer/in des Grundstücks sind, ist eine Vollmacht der/des Eigentümer/in für die Antragstellung erforderlich.

E-Service Angebot:
Antragsformular „Bescheinigung über Erschließungsbeiträge”

Die aktuelle Verwaltungsgebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung für ein Grundstück beträgt 30 €.
Für jedes weitere Grundstück in der Bescheinigung eine weitere Verwaltungsgebühr von 5 € je Grundstück.