Sozialwohnung - Wohnberechtigung
Wohnberechtigungsschein für Baden-Württemberg
Der Wohnberechtigungsschein nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Er ist nur für Wohnungen in Baden-Württemberg gültig.
Zuständig ist in Baden-Württemberg die Gemeinde, in der Sie wohnen. Wollen Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, können Sie den Antrag an dem künftigen Wohnort in Baden-Württemberg stellen.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann mit der Post versandt oder persönlich abgegeben werden.
Download:
- Wohnberechtigungsschein - Antrag
- Wohnberechtigungsschein - Einkommensnachweis