Die Anmeldung an Mannheimer Grundschulen findet an zwei Terminen im Februar statt. Für die Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde, Impfnachweis, Pässe, Religionszugehörigkeitsnachweis und den amtlichen Nachweis der durchgeführten Einschulungsuntersuchung mit. Bei alleinerziehenden Eltern ist der Nachweis der Sorgeberechtigung ebenfalls erforderlich.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Arbeitnehmer*innen sowie Selbstständige eine Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Absonderungspflicht oder wegen eines Tätigkeitsverbots einen Verdienstausfall erlitten haben.