Gewerbliche Arbeitsprozesse, bei denen dauerhaft Emissionen entstehen, und Anlagen mit potenziellen Gefahren müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden.
Die Untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen sowie für Fragestellungen zu Lärm, Geruch und Luftreinhaltung. Sie begleitet unter anderem Genehmigungsanträge zur Errichtung und zum Betrieb von Industrie- und Gewerbeanlagen und steht dabei mit fachkompetenten, dialogorientierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beratend zur Seite.
Mannheim ist offen, erfindungsreich und authentisch. So vielfältig unsere Stadt ist, so abwechslungsreich ist auch das Arbeiten bei uns im Team. Wir sind bereit auf professionelle Weise einen bedeutenden Beitrag zur Sicherheit Mannheims zu leisten. Dazu benötigen wir Sie!
Das Standesamt versteht sich als moderner Dienstleister für die gesamte Stadtgesellschaft Mannheims. Von der Geburtsurkunde Ihres Kinder über Ihre Eheschließung bis hin zur Sterbeurkunde – das Standesamt bietet Ihnen in jeder Lebenslage ein umfassendes Dienstleistungsangebot im persönlichen Kontakt vor Ort oder über unsere digitalen Angebote. Eine Übersicht der wichtigsten Informationen zum Standesamt finden Sie auf dieser Seite.
Der Fachbereich Bürgerdienste versteht sich als moderner Dienstleister für die gesamte Stadtgesellschaft Mannheims. Von der Geburtsurkunde Ihres Kindes über die Beantragung Ihres Personalausweises bis hin zur Einbürgerung – der Fachbereich Bürgerdienste bietet Ihnen in jeder Lebenslage ein umfassendes Dienstleistungsangebot im persönlichen Kontakt vor Ort, telefonisch über die Behördennummer 115 oder über unsere digitalen Angebote.
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse (Krankenkasse der/des Betroffenen). Die Pflegekasse gewährt Leistungen entsprechend Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Sofern noch kein Pflegegrad zuerkannt ist, fordern Sie bitte bei der zuständigen Pflegekasse die Antragsformulare zur Einstufung in einen Pflegegrad an. Befindet sich die zu pflegende Person im Krankenhaus, kann Ihnen auch der dortige Sozialdienst weiterhelfen. Liegt eine Demenz vor, sollten Sie dem Antrag eine entsprechende Bescheinigung des Haus-/Stationsarztes beifügen.
Sind Sie pflegebedürftig und leben im eigenen Haushalt, wird zunächst geprüft, ob und inwieweit mit unterstützenden Maßnahmen die Versorgungssituation zu Hause erhalten werden kann.
Dann, wenn eine Versorgung im Haushalt nicht mehr möglich ist und die Leistungen der Pflegekasse (siehe „Pflege im eigenen Haushalt“), sowie das eigene Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen, können Sie Leistungen bei uns beantragen.