Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen

Gewerbliche Arbeitsprozesse, bei denen dauerhaft Emissionen entstehen, und Anlagen mit potenziellen Gefahren müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden.

Je nach Größe oder Leistung der Anlage ist dafür ein förmliches oder vereinfachtes Genehmigungsverfahren erforderlich. Ablauf, notwendige Unterlagen und Inhalte des Genehmigungsbescheids sind im BImSchG sowie in den zugehörigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften festgelegt.

Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen ist in der Regel der Fachbereich Klima, Natur, Umwelt als Untere Immissionsschutzbehörde. Für sehr große Anlagen – etwa Großkraftwerke oder Müllverbrennungsanlagen – ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Beide Behörden überwachen außerdem, dass die im Genehmigungsbescheid festgelegten Umweltauflagen eingehalten werden.

Hinweis: Zahlreiche Anträge können bereits bequem online über Service-BW eingereicht werden.