Geruchseinwirkungen im Immissionsschutz
Geruchsbelästigungen können aus ganz unterschiedlichen Quellen stammen. Dazu zählen unter anderem Chemieanlagen, Lebensmittelbetriebe, Abfallbehandlungsanlagen, Küchen von Gaststätten, der Kraftfahrzeugverkehr, Hausbrände, aber auch landwirtschaftliche Tätigkeiten.
Auch mit hohem technischem Aufwand lassen sich Geruchsemissionen häufig nur eingeschränkt mindern und nicht vollständig vermeiden. Der Nachweis von Geruchsbelästigungen durch physikalisch-chemische Messverfahren ist sehr aufwendig und in den meisten Fällen nicht möglich. Dies liegt daran, dass Gerüche bereits bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen wahrgenommen werden und meist mehrere Substanzen zusammenwirken. Nach wie vor ist die menschliche Nase das empfindlichste „Messinstrument“.
Zudem wird die empfundene Belästigung stark von der individuellen Sensibilität und der persönlichen Wahrnehmung der Betroffenen beeinflusst. Daher müssen bei der Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen zahlreiche Kriterien berücksichtigt werden.
Intensive Geruchsbelästigungen können Sie der Immissionsschutzbehörde melden.