Lärmeinwirkungen- gesetzliche Regelungen
Lärm kann uns belasten und die Gesundheit beeinträchtigen – von Gereiztheit und Konzentrationsproblemen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufproblemen bei dauerhafter Belastung.
Es gibt verschiedene Lärmquellen:
- Gewerbe- und Baustellenlärm: Industrie, Handwerk, Baumaßnahmen
- Freizeitlärm: Musik bei Veranstaltungen, Laubbläser, Rasenmäher
- Verkehrslärm: Straßenverkehr, Schienen- oder Fluglärm
Der Gesetzgeber hat Grenz- und Richtwerte festgelegt. Nachts ab 22 Uhr liegen die einzuhaltenden Werte deutlich niedriger als am Tag, um erhebliche Lärmbeeinträchtigungen zu vermeiden und die Ruhezeit somit zu gewährleisten.
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) legt fest, welche Immissionsrichtwerte an der Grenze von schutzbedürftigen Gebieten eingehalten werden müssen. Dabei wird zwischen Tageszeit (6 bis 22 Uhr) und Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) unterschieden.
Diese Werte dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und werden dort angewendet, wo Menschen wohnen oder sich aufhalten. In Wohn-, Misch‑ und urbanen Gebieten gelten entsprechende der Schutzbedürftigkeit unterschiedliche Werte.