Anzeige nach 42. BImSchV
Verdunstungs-Kühlanlagen, Kühltürme, Nassabscheider
Betreiberinnen und Betreiber von Verdunstungs-Kühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern sind verpflichtet, ihre Anlagen anzuzeigen und die Informationspflicht nach der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zu erfüllen.
Die Anzeige erfolgt über das bundesweite Meldeportal unter www.kavka.bund.de. Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg.