Abfallrecht
Die Untere Abfallrechtsbehörde berät und überwacht Betriebe, Baustellen und Abbruchvorhaben auf der Grundlage der Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) hinsichtlich der Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus erteilt sie abfallrechtliche Zulassungen und geht abfallrelevanten Umweltbeschwerden nach. Sie befasst sich u. a. mit folgenden Themen: Erlaubnisse für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen, Gewerbeabfallverordnung, Elektroaltgeräte, Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen, Verpackungsgesetz, illegale Abfallbeseitigung, Verwertung von mineralischen Abfällen, Beseitigung von Schrottautos, die im öffentlichen Raum abgestellt sind, etc.
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